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Experten-Antwort

Nach Reha - Teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen

von Andreas Zander15.03.2012 | 18:38
17848 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vor 10 Tagen wurde ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, mit der Empfehlung nur noch 3 - 6 Stunden zu arbeiten. Bis jetzt bin ich noch krankgeschrieben. Im Entlassungsbericht steht nun u.a.: >An seine bisherige Arbeitsstelle könnte er mit einem Pensum von 3 bis 6 Stunden täglich bei Berücksichtigung der Regenerationszeiten unmittelbar einer Veränderung der bisherigen Vertragsbedingungen zurückkehren. Er wurde arbeitsunfähig für seine vollschichtige Arbeitsstelle aus der Klinik entlassen.< Nach einer nicht gerade zufriedenstellenden Beratung habe ich nun den Termin für die Antragsstellung nächste Woche. Nun zu konkret zum Sachverhalt: Stimmt es, dass ich folgende Möglichkeiten habe: 1. Neue Arbeitszeit, wie im Entlassbericht von der Klinik vorgeschlagen zwischen 3 - 6 Stunden mit dem Arbeitgeber vereinbaren. (Das macht wahrscheinlich auch keine Probleme) Anschließend zu den reduzierten Bezügen arbeiten. 2. Erst nach dem Rentenentscheid die Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Solange bekomme ich dann das Krankengeld. Aus wirtschaftlicher Sicht favorisiere ich natürlich die 2. Lösung, da das Krankengeld höher ist als mein anteiliges Gehalt. Die Differenz beträgt fast 250 €. Kann ich das so machen oder bekomme ich Probleme mit der Krankenkasse? Vielen Dank für Eure Hilfe! Es wäre toll, wenn auch jemand von Rentenversicherung zu diesem Thema Stellung nehmen könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sozialröchler hat bereits viele wichtige Punkte angesprochen. Sie sollten die endgültige Entscheidung der

Deutschen Rentenversicherung bzgl. eines Rentenanspruchs abwarten bevor Sie mit dem Arbeitgeber neue Arbeitszeiten vereinbaren. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit zunächst den Krankengeldanspruch

auszuschöpfen, aber BU-Rentner hat Recht: Die Krankenkasse kann Ihr sogenanntes Gestaltungsrecht

einschränken. Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet einen Rentenantrag zu stellen. Andernfalls hat die

Krankenkasse das Recht, das Krankengeld zu kürzen bzw. die Zahlung einzustellen.

Die Deutsche Rentenversicherung wird nach Vorlage des Rehaentlassungsberichtes prüfen, ob eine Entscheidung über den Rentenanspruch getroffen werden kann oder ob ggf. weitere medizinische Ermittlungen (z.B. eine Begutachtung) notwendig sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Klastricham 15.03.2012 | 20:15
Zitat von BU-Rentner anzeigenausblenden
Vor 10 Tagen wurde ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, mit der Empfehlung nur noch 3 - 6 Stunden zu arbeiten.
Bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden liegt noch gar keine teilweise Erwerbsminderung vor. Sondern nur bei einem Leistungsvermögen von UNTER 6 Stunden. Wer mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht teilweise erwerbsgemindert!
Kerl, da steht doch klar und eindeutig 3 bis 6 Stunden und damit ist doch zweifelsfrei eine teilweise EM-Rente im Bereich des möglichen und es liegt defintiv ( teilwesie ) EM vor !
Hirniam 15.03.2012 | 19:45
Nur 2., solange Sie nicht definitiv wissen, dass Sie überhaupt Rente bekommen (also den Bescheid haben)!
BU-Rentneram 15.03.2012 | 19:54
Mal abgesehen davon, dass die DRV den Empfehlungen der Reha-Klinik nicht unbedingt folgen muss, und eine Rentengewährung somit völlig offen ist, wären Sie vielleicht in anderen Berufen vollschichtig leistungsfähig. Und nein, ein Wahlrecht haben Sie definitiv nicht! Sobald Ihre Krankenkasse von einem EVENTUELLEN Rentenanspruch erfährt, wird diese Sie zur unverzüglichen Rentenantragsstellung drängen, unter Androhung der Krankengeldstreichung. Seien Sie nicht zu optimistisch. Was die Reha-Klinik empfiehlt und was dann letztendlich tatsächlich rauskommt, ist noch völlig offen. Bei mir war es genau umgekehrt. Während die Reha-Ärzte volle Leistungsfähigkeit in einem leistungsgerechten Beruf bescheinigten, bewilligte mir die DRV nach anfänglichem Zögern eine unbefristete BU-Rente nach altem Recht. So kann es auch gehen!
BU-Rentneram 15.03.2012 | 19:59
Nachtrag: Bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden liegt noch gar keine teilweise Erwerbsminderung vor. Sondern nur bei einem Leistungsvermögen von UNTER 6 Stunden. Wer mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht teilweise erwerbsgemindert!
Sozialröchler?am 15.03.2012 | 21:37
Zunächst können Sie Fristen und damit den Krankengeldanspruch möglichst ausschöpfen. Bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden sind Sie voll erwerbsgemindert. Teilweise Erwerbsminderung liegt bei 3 bis unter 6 Stunden vor. Bei 6 und mehr Stunden besteht kein Rentenanspruch. Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden kann volle Erwerbsminderung auf Zeit wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes vorliegen. Die Beurteilung im Entlassungsbericht einer Klinik bindet die Deutsche Rentenversicherung nicht. Die abschließende Stellungnahme des medizinischen Sachverständigen (Sozialmedizin) des Rentenversicherungsträgers ist dagegen ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Verwaltung, die Ihnen den Rentenbescheid zu erteilen hat. Eine Veränderung des Arbeitsvertrages sollte, solange Sie ohnehin arbeitsunfähig krank sind, erst vorgenommen werden, wenn der Umfang des Rentenanspruchs abschließend geklärt ist und Sie den Rentenbescheid erhalten haben. Mögliches Regulativ der Rentenhöhe ist ggf. auch die Bestimmung des § 96a SGB 6 (Berücksichtigung Ihres Einkommens aus der Beschäftigung). http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html
Klastricham 16.03.2012 | 10:13
Zitat von BU-Rentner anzeigenausblenden
Kerl, da steht doch klar und eindeutig 3 bis 6 Stunden und damit ist doch zweifelsfrei eine teilweise EM-Rente im Bereich des möglichen und es liegt defintiv ( teilwesie ) EM vor !
Eben! Dort steht BIS 6 Stunden und nicht bis unter 6 Stunden!
Entweder wollen oder können Sie es nicht begreifen. Schon die Bergrifflichkeit 3 Stunden bis 6 sagt doch alles aus ...
Hirniam 16.03.2012 | 09:23
Wenn der Antrag eingereicht ist, wird die Kasse auch zufrieden sein.
BU-Rentneram 16.03.2012 | 11:01
Zitat von Klastrich anzeigenausblenden
Stimmt! Das sagt aus, dass der Betroffene noch 6 Stunden täglich arbeiten kann und nicht unter 6 Stunden! Mir sind mehrere Rentenbegehrende bekannt, die ziemlich dumm aus der Wäsche geschaut haben, als statt des erhofften Rentenbescheides eine Ablehnung kam, die genauso begründet war, wie ich es tat. Aber bei Ihnen kann offensichtlich nicht sein, was nicht sein darf!
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