Sozialröchler hat bereits viele wichtige Punkte angesprochen. Sie sollten die endgültige Entscheidung der
Deutschen Rentenversicherung bzgl. eines Rentenanspruchs abwarten bevor Sie mit dem Arbeitgeber neue Arbeitszeiten vereinbaren. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit zunächst den Krankengeldanspruch
auszuschöpfen, aber BU-Rentner hat Recht: Die Krankenkasse kann Ihr sogenanntes Gestaltungsrecht
einschränken. Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet einen Rentenantrag zu stellen. Andernfalls hat die
Krankenkasse das Recht, das Krankengeld zu kürzen bzw. die Zahlung einzustellen.
Die Deutsche Rentenversicherung wird nach Vorlage des Rehaentlassungsberichtes prüfen, ob eine Entscheidung über den Rentenanspruch getroffen werden kann oder ob ggf. weitere medizinische Ermittlungen (z.B. eine Begutachtung) notwendig sind.