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Experten-Antwort

Nach Wechsel von Ost nach West Westenentgeltpunkte?

von Roberto12.10.2010 | 17:52
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4 Antworten

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Hallo, bin von Niederlassung Ost in Hauptsitz West gewechselt, bei amtlicher Nebenwohnung in West und Hauptwohnsitz Ost. Bekomme ich bei dieser Kostellation nun Westentgeltpunkte oder weiterhin Berechnung wie bisher trotz höherer Rentenbeiträge durch höhere Beitragszahlungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von "NBGFUN" wird zugestimmt. Sie erhalten also Entgeltpunkte West.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

N B G F U Nam 12.10.2010 | 19:06
Hallo, ab dem Zeitpunkt wo die Beschäftigung im "Westen" ausgeübt wird, werden West-EP gutgeschrieben. Entscheidend hierfür ist §9 SGB IV = Beschäftigungsort.
RFnam 12.10.2010 | 19:09
Das kommt allein darauf an, ob Sie nach dem Tarif (West) oder dem Tarif (Ost) entlohnt werden und Ihr Arbeitgeber bei der Jahresmeldung (über die Krankenkasse als Einzugsstelle der SV-Beiträge) das richtige Tarifgebiet angibt.
W*lfgangam 13.10.2010 | 20:35
Hallo Roberto, womit Sie bei gleichem Entgelt etwas schlechter gestellt sind - Sie hatten das Gegenteil erwartet, gell ?! ;-) Es sei denn, Sie verdienen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze OST (55.800 jährl. / 4650 mtl.) Gruß w.
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