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Experten-Antwort

Nach WfbM im BFW, weiter Erwerbsminderungsrente oder Übergangsgeld

von Dennis23.04.2019 | 15:17
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Schönen guten Tag, da letztes Jahr mein Antrag einem Berufsförderungswerk (BFW) abgelehnt wurde, da hierdurch die Erwerbsminderung nicht aufgehoben werden kann wollte ich dieses Jahr noch mal ein Antrag stellen, da ich mich jetzt wirklich auch fitter fühle. In der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) habe ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Wenn die Rente anerkennt das ich jetzt fitter bin und durch ein Berufsförderungswerk (BFW) die Erwerbsminderung gestrichen werden kann gelte ich ja nicht mehr als erwerbsgemindert. Bekomme ich dann Übergangsgeld, was ja in einer WfbM ca. 80 Prozent vom Durchschnittslohn ist was in der Rente einbezahlt wird oder bis Ende der Ausbildung im Berufsförderungswerk (BFW) weiterhin volle Erwerbsminderungsrente oder bzw. auch ein Antrag auf Grundsicherung? MfG Dennis PS: Übergangsgeld wäre dann das höchste, da es ja bei der Berechnung von 80% des Durchschnittslohn und davon 60% oder so ausgeht. Oder sehe ich es falsch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dennis,

die weitere Vorgehensweise in Ihrer Situation, sollten Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit dem für Sie zuständigen Fachberater für Rehabilitation klären.

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6 Antworten

Werkstattratam 23.04.2019 | 15:33
Ja, du siehst das falsch. Das Übergangsgeld würde vom tatsächlichen Einkommen berechnet, nicht von den 80 % Durchschnittslohn.
Dennisam 23.04.2019 | 16:51
Wir sind hier nicht beim Krankengeld, außerdem gibt es dann Grundsicherung
Werkstattratam 23.04.2019 | 17:29
Woher hast du diese Erkenntnis? Bist du im Arbeitsbereich oder BBB? Ich bin skeptisch, dass dir die DRV einfach deine Erwerbsminderung nimmt, damit du ins BfW kannst. So einfach wirst du nicht mehr als erwerbsfähig eingestuft werden. Ich kenne nur diese Anweisung für medizinische Rehas, daher habe ich das mal auch für das BfW angenommen. Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Für Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), die an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilnehmen, bescheinigen die Werkstätten das Bruttoarbeitsentgelt und Nettoarbeitsentgelt in gleicher Höhe. Für die Berechnung des Übergangsgeldes sind diese Beträge maßgebend. Berechnungsgrundlage ist dann 80 Prozent des bescheinigten Bruttoarbeitsentgelts.
Davidam 23.04.2019 | 17:32
Bin im Arbeitsbereich, ja vor einem Jahr sah es nach Aktenlage nicht danach aus das ich es schaffen würde, aber man darf ja ein neuen Versuch wagen. Ja, vielleicht heißt es dann ja auch Übergangsgeld, wer weiß. Aber wir hoch ist das dann ungefähr
Werkstattratam 23.04.2019 | 17:39
Und deine Rente ist befristet oder unbefristet? Falls die gleiche Regelung wie für medizinische Rehas gilt, dann wäre das Übergangsgeld 80 % deines Lohnes.
Davidam 23.04.2019 | 18:01
Zum Glück nur befristet, sonst wäre es sicher noch schwerer die zu überzeugen, das ich eine BFW Reha schaffe. Aber leider bin ich auch kein medizinischer Experte das ich es heute schon weiß was die sagen
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