Hallo Günther,
Ihre Frage wurde hier bereits beantwortet.
Sollten sie noch weitere Rückfragen haben wenden sie sich bitte direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
§77 Abs.4 SGB VI bezieht sich auf den Rentenbeginn und nicht auf den Leistungsfall. Wie aus dem von Ihnen verlinkten Beitrag hervorgeht, sollen Sie sich individuell und nicht in einem anonymen Forum beraten lassen.
Nein ich habe meinen Rentenbescheid und ich hatte 46 Jahre schon mit 61 voll. Mein Leistungsfall war sieben Monate vor dem 62. und wenn ich mir jetzt den Zugangsfaktor angucke bei meinem Rentenbeginn mit 62 und 7 Monate, dann passt das auch. Das wollte ich nur überprüfen.
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