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Zur Experten-Antwort springenEine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhöht sich nach § 31 Absatz 1 Satz 2 BVG für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, je nach dem Grad der Schädigungsfolgen um einen bestimmten Betrag. Da die Deutsche Rentenversicherung nicht Träger dieser Leistung ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Zahlstelle.
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