> Es wurden auch einmal Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung eingezahlt, aber bestünde dann nicht auch noch ein Anspruch an die DRV mit BU-Zahlung
Hallo Kati,
eine BU (oder auch EU-) Rente wird wohl kaum noch infrage kommen. Diese beiden Rentenarten sind praktisch mit dem Jahre 2001 'untergegangen'. Damals wie heute (heißt inzwischen EM-Rente) galt aber, dass 5 Jahre Beiträge irgendwann mal nicht mehr reichten - es mussten auch in den letzten 5 Jahren vor Beginn der BU/EU/EM-Rente mind. 36 Monate an Pflichtbeiträgen vorliegen. Daneben gibt es Sondervoraussetzungen, die diese allgemeinen Zugangsvoraussetzungen ergänzen/ersetzen, nachzulesen im Merkblatt:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
kati ...sind nicht Anglerin? - oder? sonst würde sich die Frage nach Rente ab 65 nicht stellen, da dort schon 2002 (mit 60) eine Rente bewilligt wurde. Ansonsten wieder von oben anfangen zu lesen, was die anderen geantwortet haben.
Gruß
w.