Nach § 8 und § 13 DEÜV muss der Arbeitgeber bei Ende der Beschäftigung spätestens nach sechs Wochen eine Meldung an die Minijobzentrale abgeben. Von der Minijobzentrale wird diese Meldung dann an den Rentenversicherungsträger und an Ihr Versicherungskonto weitergeleitet. Außerdem wird auch auf den Eintrag von Schade verwiesen.