Arbeitgebern bzw. ggf. Insolvenzverwaltern war es gem. § 28f Abs. 5 S. 1 SGB IV freigestellt, Lohnunterlagen, die am 31.12.1991 im Beitrittsgebiet vorhanden waren, entweder zum 31.12.2011 zu vernichten oder sie über diesen Zeitpunkt hinaus aufzubewahren. Möglicherweise sind beim Rechtsnachfolger der Mitropa AG, die unter dem neuen Firmennamen SSP Deutschland GmbH (Helfmann-Park 1, 65760 Eschborn) geführt wird, noch Unterlagen vorhanden.
Hinsichtlich Ihrer weiteren früheren Arbeitgeber konnte von hier nichts weiter herausgefunden werden. Sie sollten sich zunächst unbedingt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, der gem. § 20 SGB X verpflichtet ist, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.