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Experten-Antwort

Nachzahlung

von Rönnfeldt11.03.2021 | 17:45
82 Ansichten
3 Antworten

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Ich hab lt Rentenbescheid eine Nachzahlung von 19.000€ wird erstmal nicht ausgezahlt weil bei anderen Stellen Anspruch geklärt werden muss. In welcher Höhe kann ich denn mit einer Nachzahlung rechnen Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rönnfeldt,

Siehe hier hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 11.03.2021 | 18:18
Davon ausgehend, dass es bei Ihnen um eine Erwerbsminderungsrente handelt, die rückwirkend bewilligt wurde: da können Erstattungsansprüche für Krankengeld und/oder Arbeitslosengeld bestehen. Verrechnet wird jeweils Bruttobetrag KG/ALG1 gegen Zahlbetrag (also netto)Rente für zeitgleich zusammentreffende Ansprüche. Wenn Sie also lt. Bewilligung KG/AlG pro Tag x 30 rechnen, wird für einen vollen Monat entsprechend dieser Betrag verrechnet. Nur bei Teilmonaten wird die (Netto)Rente dann durch die Tage des tatsächlichen Monats geteilt (also Okt z.B. 31 aber Februar 28) und dann für z.B. 5 Tage im Februar ALG verrechnet. Nur wenn Ihre Rente höher ist, als das bezogene KG/ALG haben Sie überhaupt noch einen Anspruch auf eine Rest-Nachzahlung. Sollte die Rente niedriger sein, müssen Sie allerdings darüber hinausgehende Ansprüche aus KG/ALG nicht aus eigenen Mitteln erstatten, es bleibt dann aber kein Nachzahlungsbetrag mehr zu Ihrer Verfügung. Durch die Fiktion der Erfüllung wird also das bereits bezahlte KG / AlG mit der zeitgleich bewilligten Rente 'ersetzt'. Nachzulesen ist dies ab §103 SGB X.
Alfonsam 11.03.2021 | 18:38
Es geht-vereinfacht-in Rentenhöhe alles zurück an denjenigen, der ihren Lebensunterhalt finanziert hat, zu bevor Sie Rentner wurden. Geschieht dies rückwirkend, wären Sie schon Rentner, als Sie noch andere Leistungen bezogen haben, aber eins geht nur.
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