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Experten-Antwort

Nachzahlung Erwerbsminderungsrente in Insolvenz

von Wichtig_anfänger20.05.2023 | 22:06
1686 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe bescheid bekommen das ich ab 01.04.2023 erwerbsminderungsrente nachgezahlt bekomme. Nun bin ich seit dem 20.04.2023 in Insolvenz und frage mich nun wie dies abläuft. Wird die Nachzahlung auf die Monate die vergangen sind gerechnet und dann geschaut ob ich beim pkonto im Freibetrag liege oder in dem Monat wo ich es erhalte? Für mich ist dies alles Neuland.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

seit dem 1. Dezember 2021 besteht für Sozialleistungsträger und damit auch für die Rentenversicherungsträger die Verpflichtung, auf Antrag der verschuldeten Person Bescheinigungen zur Vorlage beim Kreditinstitut über die von ihnen in einer Summe nachgezahlten laufenden Sozialleistungen bis zur Wertgrenze von 500 Euro auszustellen.

Die Bescheinigungen können auch für Nachzahlungszeiträume in der Vergangenheit ausgestellt werden. Ob und wie diese berücksichtigt werden, ist Angelegenheit des kontoführenden Kreditinstituts. Nachzahlungen, die den Betrag von 500 € übersteigen, müssen aber nach wie vor, über das Vollstreckungsgericht geschützt werden.

In vorliegendem Fall wäre daher ein Antrag beim Vollstreckungsgericht sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Hasemausam 21.05.2023 | 09:37
Hallo! Da Sie Ihre Frage in einem Rentenforum stellen, werden Sie vermutlich keine belastbaren Auskünfte zu einem Privatinsolvenzverfahren bekommen. Es gibt extra Foren zu diesem Thema. Abgesehen davon sollten Sie mit Ihrem Insolvenzverwalter/in doch in engem Kontakt stehen und diesen/diese nach solchen Dingen fragen können. Ich habe hier im Forum noch ältere Beiträge zum Thema gefunden, allerdings schon über 10 Jahre alt. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/insolve… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/pfaendu…
Berndam 21.05.2023 | 09:55
Naja, welcher Teil der Rente pfändbar ist, muss die DRV schon wissen und darauf kommt es an.
Abschlägeam 21.05.2023 | 12:30
Die DRV kann aber eigentlich auch nur sagen, dass auch eine Rente 'grundsätzlich' pfändbar ist. Und evtl. auch noch, dass hierbei Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO zu beachten sind. Bis zum 30. Juni 2023 gilt laut Pfändungstabelle ein Grundfreibetrag von 1.339,99 Euro. Der Freibetrag kann aber individuell höher sein. Und eben dies kann auch der 'DRV-Experte' nicht beurteilen. Und auch nicht, wie dann das Verfahren läuft, wenn die Rente nicht direkt (also bei der DRV als Drittschuldner) gepfändet wird, sondern auf ein Konto überwiesen wird. Ein P-Konto schützt aber auch nur davor, dass dort nicht einfach 'willenlos' gepfändet werden kann, sondern eben der 'individuelle Freibetrag' (zumindest für einen gewissen Zeitraum) geschützt ist (> hierzu die Konditionen P-Konto lesen oder bei der Bank erfragen). Wenn dort also eine hohe (Nach)zahlung eingeht, ist zunächst eigentlich dennoch nur der monatliche Betrag 'geschützt'. https://www.schuldnerberatung-fehse.de/rente-pfaenden/ https://schuldnerberatung-schulz.de/rente-pfaendbar/ https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-rentner/ Deshalb ist dem Fragesteller dringend anzuraten, dies direkt mit der Schuldnerberatung/dem Insolvenzverwalter zu klären.
Abschlägeam 21.05.2023 | 23:16
Warum so agro? Der Insolvenzverwalter/Schuldnerberater wird es 'richtig' verteilen. Die Ursprungsfrage war aber, was auf dem P-Konto passiert. Und damit dort dann auch ein höherer Betrag als der Pfändungsfreibetrag 'geschützt' bleibt, sollte mit dem Insolvenzverwalter/Schuldnerberater Kontakt aufgenommen werden. Optimalerweise noch bevor das Geld dann dort tatsächlich eingeht!
Speddyam 21.05.2023 | 23:00
Ihr Insolvenzverwalter darf nicht alles einbehalten . Die Nachzahlung wird auf die Monate einzeln verrechnet wofür die Nachzahlung war. Dann wird für jeden Monat der Freibetrag berechnet. Sofort bei Erhalt mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen, es wird nicht als Einmalzahlung gewertet. Zur Not Antrag beim Insolvenzgericht stellen , wenn der Insolvenzverwalter sich quer stellt, das sie für jeden nachbezahlen Monat die Pfändungsfreigrenze berechnet haben möchten, ihnen. Steht von dem Geld auch was zu.
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