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Nachzahlung Erwerbsminderungsrente seit 01.07.2008

von Schneewittchen27.04.2010 | 13:29
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, am 02.03.2010 wurde mir eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente nach 2 Jahren zugestanden. Da ich zuvor im Krankenstand war und dann ausgesteuert worden bin, erhielt ich ab 21.05.09 ALG 1. Das ALG 1 wurde mit Datum 07.03.2010 eingestellt. Seit dieser Zeit warte ich nun, dass meine Nachzahlung und Rente ausgezahlt wird. Anscheinend war die Akte am 12.04. schon zur Auszahlung bereit. Dann wurde festgestellt, dass die Berechnung nicht korrekt ist, in Gera nicht korrigiert werden konnte. Wurde am 16.04.nochmals nach Berlin zur Korrektur gesandt und ist bis dato noch nicht aufgetaucht. Meine Frage nun ist, wo kann ich mich in so einem Fall hinwenden, wenn ich mit den Auskünften der Sachbearbeiter nicht zufrieden sein kann. Wurde jetzt heute wieder auf Ende nächster Woche vertröstet. Für ihre Hilfe und Rat danke ich schon mal im voraus. Ausbezahlt wird die laufende Rente zum 30.05., ab 01.05.2010 mfg. Schneewittchen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schneewittchen,

der Sachverhalt kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Wir können jedoch nachvollziehen, dass Sie inzwischen ungehalten sind, wenn Sie laufend vertröstet werden. Vielleicht sprechen Sie persönlich in der Ihrer örtlichen Rentenservicestelle vor und bitten den Berater sich von dort aus nochmals mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Sie haben auch die Möglichkeit sich über die Telefonzentrale Ihres Rentenversicherungsträgers mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters verbinden zu lassen und sich über den Stand Ihres Rentenantrages informieren zu lassen, um dann schnellstmöglich eine Lösung zu finden = die Anweisung Ihrer Rente vornehmen zu lassen.

2 Antworten

Renten-Fachmannam 27.04.2010 | 15:42
Der Beginn der laufenden Rentenzahlung ist im Rentenbescheid angeführt. Wegen der nachschüssigen Zahlung müsste die Rente am letzten Bankarbeitstag des genannten Monats auf Ihrem Konto sein. Für die Zeit des Bezuges von Entgeltersatzleistungen in Form von Krankengeld und ALG 1 besteht von den Leistungsträgern ein Erstattungsanspruch auf die einbehaltene Rentennachzahlung. Dieser muss erst von den Leistungsträgern aufgestellt und an den Rententräger übermittelt werden. Dann erst kann die Nachzahlung abgerechnet werden. Sie müssen damit rechnen, dass von der Nachzahlung für Sie nicht viel übrigbleibt. Wenn eine Neufeststellung Ihrer Rente notwendig ist, die in Gera nicht durchgeführt werden kann, handelt es sich meistens um einen Sondersachverhalt (z.b. BerRehaG), der in Berlin in einem Sonderdezernat bearbeitet wird. Das dauert auch je nach dem Sachverhalt einige Zeit. Und auch hier wird eine ggf. entstehende Nachzahlung für die Erstattungsansprüche einbehalten.
Schneewittchenam 27.04.2010 | 23:19
Bedanke mich für die Ratschläge und weiß, dass von der Nachzahlung nicht allzu viel übrig bleibt. Es geht auch darum, dass ich seit 07.03.2010 keine Bezüge ALG 1 mehr erhalte und somit fehlen mir inzwischen fast 2 Monate Rente, die auf jeden Fall ausbezahlt werden müßten Nochmals vielen Dank. mfg.
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