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Experten-Antwort

Nachzahlung freiwilliger Beiträge wegen nicht anrechenbarer Ausbildungszeiten

von Malaparte07.10.2018 | 13:40
159 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Forum, ich habe bisher lediglich 32 Monate Wartezeit (= Beitragszeiten) für die Altersrente erfüllt und hatte geplant, die nötigen 60 Monate (5 Jahre) durch Nachzahlung freiwilliger Beiträge zu erreichen. Ist das so machbar, oder kann die Wartezeit nur über Pflichtbeiträge erfüllt werden. Vielen Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gemäß §207 SGB VI können Sie bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres Nachzahlungen für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16. Lebensjahr (i. d. R. bis zum 17. Lebensjahr) und für die danach über die maximal 8 Jahre anrechenbare schulische Ausbildungszeit freiwillige Beiträge entrichten. Diese sind dann für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beitragszeiten anrechenbar. Vielleicht befolgen Sie den Rat von „W*lfgang“ und nutzen die zahlreichen Optionen einer persönlichen Beratung?!

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3 Antworten

Klugpuperam 07.10.2018 | 15:07
Zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (60 KM) zählen Beiträge, ob freiwillig, Pflicht- oder pauschal, alles erlaubt.
W*lfgangam 07.10.2018 | 21:27
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sorry, hatte die Überschrift aus den Augen verloren ;-) Natürlich können Sie für eine nicht mehr anrechenbare schulische Ausbildungszeit 16. - 17. Lbj. UND die ab 17 über die 8 Jahre anzurechnenden Ausbildungszeiten bis Alter 45 noch Beiträge nachzahlen. Beratung ist trotzdem angesagt - was bringst, wo/in welchen anderen Altersversorgungssystemen/z. B. Beamte, würde eine Gegenrechnung erfolgen können/wann/in welchem Umfang erfolgen müssen. Gruß w.
W*lfgangam 07.10.2018 | 21:13
Hallo Malaparte, Nachzahlung? ...für welchen Zeitraum, ggf. aus welchem besonderen Grund? Wie ist Ihre aktuelle Situation? ...rentenrechtlich hinterfragt. Natürlich können Sie die fehlenden Wartezeitmonate auch grundsätzlich durch freiwillige Beiträge auffüllen, um eine Regelaltersrente zu erhalten. Da Sie hier weder Ihre persönliche Situation konkret benannt haben, empfehle ich doch eher die direkte Kontaktaufnahme mit Ihrer DRV, um Sinn/Unsinn zu hinterfragen und ggf. eine Beitragserstattung der früher selbst eingezahlten als 1. Option zu wählen. Gruß w.
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