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Experten-Antwort

Nachzahlung freiwilliger Rentenbeiträge für 2022-Welches Formular

von DerSegler15.11.2022 | 15:20
285 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe bis zum 1.8.2022 Mindestbeitrag gezahlt. Jetzt möchte ich für die Zeit vom 1.1.2022 bis 31.7.2022 den Mindestbeitrag nachträglich den Höchstbeitrag zahlen und für die zeit ab dem 1.8.2022 ebenfalls. Welches Formular nutze ich für die Zeit bis zum 31.7.2022 oder mache ich das formlos, da ja schon Beiträge eingezogen wurden ? Und für die Zeit vom 1.8.2022 wohl das V0060 wieder, korrekt ? Vielen Dank im voraus. Der Segler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Der Segler,

in Ergänzung zu den vorangehenden Antworten hier der Link auf die entsprechende rechtliche Regelung, auf das Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0007.html#doc1577424bodyText13.

Darüber hinaus empfiehlt es sich der Sachbearbeitung bezüglich Ihrer Absichten für die Zeit ab dem 01.08. zu kontaktieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 15.11.2022 | 16:00
Es wäre besser für Sie Kontakt zur Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen. Nach meinem Kenntnisstand können Sie für schon erfolgte Zahlungen keine Änderung mehr herbeiführen.
Larezam 16.11.2022 | 10:06
Die Aufstockung eines bereits gezahlten freiwilligen Beitrags ist nicht möglich.
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