Hallo Fab,
auch ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Eine "kulantere
Regelung" ist hier m. E. nicht möglich. Insofern kann auch ich Ihrem Freund
grundsätzlich nur das Angebot einer Ratenzahlung empfehlen. Einzig die
Frage des Rückforderungszeitraums scheint mir hier - wie auch von Heinz
dargestellt - überprüfenswert. Hier kommt es letztlich auf den Zeitpunkt
der Bescheiderteilung (Korrektur-/Rückforderungsbescheid) und den Zeitpunkt
der tatsächlichen Umstellung der freiwilligen in eine Pflichtversicherung
an. Dies sollte Ihr Freund (im ersten Schritt) in einem persönlichen
Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle seines
Rentenversicherungsträgers erörtern/überprüfen lassen.