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Nachzahlungsbescheid Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

von Fab21.02.2008 | 16:15
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9 Antworten

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Ein Freund von mir hat vor ein paar Tagen von der DRV Bund einen Bescheid erhalten, wo er ca. 15000 Euro nachzahlen soll. Er ist aus allen Wolken gefallen. Er bezieht seit 01.01.2002 eine Altersrente. Vom 01.01. bis 31.03.2002 war er freiwillig bei der Krankenkasse versichert. Ab 01.04.2002 wurde die freiwillige Versicherung in eine Pflichtversicherung umgewandelt. Bis Januar 2008 wurde der Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Es wurde dann auch festgestellt, dass ab 01.04.2002 keine Pflichtbeiträge vom der Rente einbehalten wurden. Mein Freund hat von alle dem nichts bemerkt. Dies ergibt eine Nachforderungssumme von 15000 Euro. Die nicht einbehaltenen Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen ab 01.01.2003 zurückgezahlt werden. Die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 01.01.2002. Ist das richtig und in Ordnung oder gibt es es kulantere Regelung? Die ganze Misere ist ja durch Fehler der Rentenversicherung und Krankenkasse entstanden. Wer kann uns helfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fab,

auch ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Eine "kulantere

Regelung" ist hier m. E. nicht möglich. Insofern kann auch ich Ihrem Freund

grundsätzlich nur das Angebot einer Ratenzahlung empfehlen. Einzig die

Frage des Rückforderungszeitraums scheint mir hier - wie auch von Heinz

dargestellt - überprüfenswert. Hier kommt es letztlich auf den Zeitpunkt

der Bescheiderteilung (Korrektur-/Rückforderungsbescheid) und den Zeitpunkt

der tatsächlichen Umstellung der freiwilligen in eine Pflichtversicherung

an. Dies sollte Ihr Freund (im ersten Schritt) in einem persönlichen

Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle seines

Rentenversicherungsträgers erörtern/überprüfen lassen.

8 Antworten

Karl-Heinricham 21.02.2008 | 18:15
Erläutern Sie doch einmal genauer. Hat er denn die ganzen Jahre an die Krankenkasse weiter den freiwilligen Beitrag gezahlt?
Fabam 21.02.2008 | 21:56
MeinFreund hat seit der Umstellung auf die Pflichtversicherung gar keine Beiträge mehr an die Krankenkasse bezahlt.
Heinricham 22.02.2008 | 07:24
Hallo Fab, so ganz unschuldig ist Ihr Freund ja wohl auch nicht. Im Bescheid über die Bewilligung des Beitragszuschusses ist darauf hingewiesen, dass er Veränderungen mitzuteilen hat. Auch bei jeder Rentenanpassungsmitteilung ist der Beitragszuschuss gesondert ausgewiesen. Ist ihm denn nicht aufgefallen, dass er gar kein Beiträge mehr zahlt und dafür noch einen Zuschuss erhält? Der Rentenversicherungsträger muss der Krankenkasse die rückständigen Pflichtbeiträge zahlen. Auf einen großen Streit sollte sich Ihr Freund nicht einlassen. Besser wäre es, mit dem Rentenversicherungsträger über eine Ratenzahlung zu sprechen. mfg Heinrich
Schiko.am 22.02.2008 | 07:51
Das liegt doch auf der hand. Der betroffene hat nicht nur seit der umstellung von freiwillig auf pflichtversichert keinen beitrag mehr bezahlt, im gegenteil, den mit der rente ausbe- zahlten beitragsanteil bis heute als zinsloses darlehen erhalten Die krankenkasse merkte nicht dass seither der beitragseingang fehlte, der rentenversicherung war nicht bekannt, dass auf pflichtversichert umgestellt wurde und erhöhte den monatlichen auszahlungsbetrag um den hälfteanteil für kranken/pflegeversicherung. Schlimm aber auch, dem betroffenen fiel scheinbar gar nicht auf das der gesamtbeitrag per lastschrift nicht mehr eingezogen wurde. Da hilft wirklich nur eins, die 7500 bisherige schenkung und in gleicher höhe den beitrags hälfteanteil umgehend zu bezahlen. Sonst könnte es ja sein, dass auch noch zinsen hinzukommen. Mit freundlichen Grüßen.
Danielam 22.02.2008 | 08:15
Wer seine Bescheide lesen kann und das auch noch versteht was er liest , ist klar im Vorteil !!! Unglaublich was er alles gibt....
Rosannaam 22.02.2008 | 10:13
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen! Es muss doch jedem auffallen, wenn man krankenversichert ist (war er doch wohl!), ob freiwillig, pflichtig oder privat, dass die Krankenkasse/priv. KV den entsprechenden Beitrag haben will!!! Und dass der Beitragszuschuss nicht nur aus Lust und Laune von der DRV gezahlt wird. Er kann ja noch froh sein, dass die Rückforderung wegen der Verjährungsfrist nicht bereits ab 2002 erfolgte.
Rosannaam 22.02.2008 | 10:26
Da der Betrag von ca. 15.000,- € vermutlich nicht auf einmal zurückgezahlt werden kann, sollte Ihr Freund eine angemessene Ratenzahlung mit der DRV Bund vereinbaren. Dazu muss er natürlich unter Vorlage entsprechender Nachweise seine Einkommensverhältnisse darlegen und eine Rate X vorschlagen. Da er bereits eine Altersrente bezieht, muss die Rate aber schon angemessen sein, darf also nicht nur 50 € im Monat betragen. Sonst WÜRDE er ja noch in 25 Jahren zahlen! :-)) Abgesehen davon, dass kein RV-Träger das genehmigen würde. Die Ratenzahlungen können auch durch mtl. Aufrechnung an der Rente erfolgen (ist eigentlich am Einfachsten). Und dann kann er nur hoffen, dass die DRV damit einverstanden ist.
Heinzam 22.02.2008 | 19:01
Der Bescheid zur nachträglichen Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist teilweise falsch: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verjähren nach vier Kalenderjahren (§ 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV). Da die Rückfoderung erst im Kalenderjahr 2008 festgestellt wurde, dürfen die Beiträge nur ab 01.01.2004 gefordert werden und nicht bereits ab 01.01.2003. Der überzahlte Zuschuss zur Krankenversicherung muss jedoch ab 01.04.2002 zurückgezahlt werden.
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