Hallo Marie, ich schließe mich der Aussage von „Abschläge“ erst einmal an. Sofern die Leistungen der Agentur für Arbeit noch nicht erschöpft sind, und die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung festgestellt hat, müsste dem Grunde nach weiterhin ein Anspruch auf Leistungen von der Agentur bestehen. Ich rate Ihnen ebenfalls zu einem Gespräch mit der Sachbearbeitung, um sich die Gründe für die Versagung des Arbeitslosengeldes erläutern zu lassen, und ggf. Widerspruch einzulegen, bzw. bei Bedürftigkeit Bürgergeld zu beantragen.