Guten Tag Juppi,
melden sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen zu lassen. Ein Anspruch entsteht auch für Personen, die allein deshalb nicht arbeitslos sind, weil bei ihnen eine mehr als sechsmonatigen Leistungsminderung vorliegt und das Leistungsvermögen nur noch Beschäftigungen von weniger als 15 Stunden wöchentlich zulässt. Ein Anspruch entsteht solange die verminderte Erwerbsfähigkeit durch den zuständigen Rentenversicherungsträger nicht festgestellt ist. Die Agentur für Arbeit wird sie allerdings unverzüglich auffordern, innerhalb eines Monats nach Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
Dieser Antrag gilt als Antrag auf Rente, wenn vom Rentenversicherungsträger festgestellt wird, dass sie vermindert erwerbsfähig sind und eine erfolgreiche Leistung zur Teilhabe nicht zu erwarten ist oder ·
Leistungen zur Teilhabe nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
Eine Aufforderung der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Altersrente zu stellen darf nicht erfolgen.