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Experten-Antwort

Nahtlosigkeit nach Aussteuerung KK

von Juppi25.01.2018 | 12:57
1274 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forumsmitglieder, bin 9/1955 geboren und werde aufgrund meiner Krankheit im April von der KK ausgesteuert.Bin schwerbehindert Gdb 50 unbefristet und habe fast 43 Jahre Beiträge gezahlt.Von Reha war bis jetzt noch nicht die Rede.Muss ich, wenn ich mich beim Arbeitsamt melde die Rente beantragen oder bekomme ich noch 24 Monate Alg 1 ? wenn ich Rente beantragen muss welche EM oder Schwerbehindertenrente? Danke für Infos Juppi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Juppi,

melden sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen zu lassen. Ein Anspruch entsteht auch für Personen, die allein deshalb nicht arbeitslos sind, weil bei ihnen eine mehr als sechsmonatigen Leistungsminderung vorliegt und das Leistungsvermögen nur noch Beschäftigungen von weniger als 15 Stunden wöchentlich zulässt. Ein Anspruch entsteht solange die verminderte Erwerbsfähigkeit durch den zuständigen Rentenversicherungsträger nicht festgestellt ist. Die Agentur für Arbeit wird sie allerdings unverzüglich auffordern, innerhalb eines Monats nach Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Dieser Antrag gilt als Antrag auf Rente, wenn vom Rentenversicherungsträger festgestellt wird, dass sie vermindert erwerbsfähig sind und eine erfolgreiche Leistung zur Teilhabe nicht zu erwarten ist oder ·

Leistungen zur Teilhabe nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.

Eine Aufforderung der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Altersrente zu stellen darf nicht erfolgen.

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2 Antworten

Fortitude oneam 25.01.2018 | 15:45
Hallo Juppi, Ihre normale Regelaltersrente wäre mit 65 Jahren und 9 Monate. Mit Ihrem unbefristeten GdB 50 könnten Sie dann die AR für Schwerbehinderte mit 63 Jahren und 9 Monaten ohne Abschläge gehen. Sie werden dieses Jahr 63 Jahre jung. Wenn Ich Sie wäre, würde ich nach Beendigung der Aussteuerung noch ALG 1 beziehen und im Sommer (3 Monate vor) die AR für schwerbehinderte beantragen. Alles andere gehört dann der Vergangenheit an. Warum sich noch länger mit den Ämtern rumschlagen. Sie haben lange gearbeitet. Genießen Sie das Leben. Tipp : Fordern Sie eine Rentenauskunft an. Dort steht alles drin wann Sie in Rente gehen können. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fortitude oneam 25.01.2018 | 15:45
Hallo Juppi, Ihre normale Regelaltersrente wäre mit 65 Jahren und 9 Monate. Mit Ihrem unbefristeten GdB 50 könnten Sie dann die AR für Schwerbehinderte mit 63 Jahren und 9 Monaten ohne Abschläge gehen. Sie werden dieses Jahr 63 Jahre jung. Wenn Ich Sie wäre, würde ich nach Beendigung der Aussteuerung noch ALG 1 beziehen und im Sommer (3 Monate vor) die AR für schwerbehinderte beantragen. Alles andere gehört dann der Vergangenheit an. Warum sich noch länger mit den Ämtern rumschlagen. Sie haben lange gearbeitet. Genießen Sie das Leben. Tipp : Fordern Sie eine Rentenauskunft an. Dort steht alles drin wann Sie in Rente gehen können. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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