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Experten-Antwort

Nahtlosigkeitsregelung nach § 145

von Mani25.02.2020 | 12:30
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit 05/19 bin ich in der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145. Zeitgleich wurde ich durch die ARGE aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Bis heute 02/20 ist darüber noch nicht entschieden. Ich möchte nun als Schwerbehinderter meine normale Rente zum 01.06.20 stellen. Ist dies möglich und ergeben sich daraus Probleme. Danke im Voraus Mani

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Mani,

die Frage sollten Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung klären, damit Sie individuell beraten werden können. Dort kann man auch kurzerhand die Rentenhöhe ermitteln und auch Aussagen zur Rentensteigerung durch weitere Beiträge treffen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Mani,

wie User W*lfgang Ihnen bereits geschrieben hat, sind noch einige Fragen zu klären, die Sie nur in einem direkten Gespräch in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären können bzw. Sie sich nun selbst stellen und beantworten müssen.

Wegen der Bearbeitung des Reha-antrages, wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers. Sie müssen eine Eingangsbestätigung mit einer entsprechenden Telefonnummer erhalten haben.

Damit eventuell der Antrag auf die Altersrente rechtzeitig gestellt werden kann, ist eine Beratung so schnell wie möglich durchzuführen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 25.02.2020 | 20:15
Hallo Mani, zunächst Verständnisfragen: > seit 05/19 bin ich in der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145. Zeitgleich wurde ich durch die ARGE aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Die 'Nahtlosigkeitsregelung' nach § 145 SGB 3 betrifft das 'Arbeitsamt' = die örtliche Agentur für Arbeit (kurz AfA). Die ARGE/SGB 2 (haben die sich nicht bereits schon vor 10 Jahren in Jobcenter umbenannt?!!) hat mit SGB 3 und Nahtlosigkeit nichts am Hut ...vielleicht noch bei ergänzenden/aufstockenden (Hartz4/ALG2-)Leistungen zum ALG 1. Egal, die (wohl) AfA hat Sie zum Reha-Antrag aufgefordert und der hängt in der Warteschleife. Natürlich können Sie parallel auch Ihren Altersrentenantrag stellen und womöglich stirbt der Reha-Antrag heldenhaft, ohne eine weitere Patrone abgefeuert zu haben ;-) Andererseits ist auch die finanzielle Situation im Blick zu behalten. Womit fahren Sie besser: - lfd. Reha-Verfahren, ALG 1 läuft und läuft ... - ist Altersrente höher/niedriger als aktuelles ALG? - Rente jetzt mit/ohne Abschlag? Erst später ohne oder geringer als heute? Jeder spätere Beginn der Altersrente wird sie grundsätzlich erhöhen, da noch ALG-Beiträge laufen. Fragen, die hier so nicht beantwortet werden können. Das müssten Sie individuell vor Ort klären lassen. > Rente zum 01.06.20 stellen. Ist dies möglich und ergeben sich daraus Probleme. 'Problem' könnte schlicht sein, dass Sie keinen rechtzeitigen Antragstermin vor Ort erhalten, damit die Rente pünktlich auf dem Konto ist (aber ALG läuft bis zum Rentenbescheid, die Bezugsdauer beträgt bei Ihnen max. 2 Jahre). Man kann es natürlich auch selbst versuchen ...Papierantrag, eService - mehr 15 Min. sollte Sie allerdings einkalkulieren ;-) Gruß w.
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