Hallo Maria,
der Antwort von Mike (19.10.2024, 09:36 Uhr) ist zuzustimmen. Solange der Rentenbewilligungsbescheid noch nicht bindend geworden ist, können Sie Ihr Gestaltungsrecht im Rahmen der Antragstellung ausüben. Bindend wird der Rentenbescheid nicht, wenn Sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch erheben. In diesem Zusammenhang sollten Sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären, ab wann Sie nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch nehmen möchten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem beruflichen Wiedereinstieg!
Nachtrag, im öffentlichen Dienst müssen Sie sofort einen Widerspruch machen und die Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Vergessen Sie alles, was ich vorher gesagt habe, ich hatte es überlesen, dass sie im öffentlichen Dienst sind. Und dem Arbeitgeber müssen Sie Bescheid sagen, dass Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten ruht Ihr Dienstverhältnis.
Bevor Sie hier ein "Gedöhns" veranstalten und vielleicht ein Eigentor schießen, sollten Sie erst ausloten wie Ihr AG dazu steht.
Will der Sie überehaupt weiter beschäftigen wenn Amtsärzte Sie als voll erwerbsgemindert sehen?
Lesen Sie mal hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/frage-zu-erwerbsminderungsrente--1
Vielen Dank für den link. Muss es denn ein Widerspruch sein oder lediglich ein Hinweis schreiben an die RV?
Nachtrag, im öffentlichen Dienst müssen Sie sofort einen Widerspruch machen und die Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Vergessen Sie alles, was ich vorher gesagt habe, ich hatte es überlesen, dass sie im öffentlichen Dienst sind. Und dem Arbeitgeber müssen Sie Bescheid sagen, dass Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten ruht Ihr Dienstverhältnis.
Ich würde auf das Schreiben „Widerspruch“ schreiben. Das schadet ja nicht. Und dann ausformulieren, dass ich meinen Antrag auf volle Rente zurücknehme und stattdessen eine Begrenzung auf die Teilerwerbsminderungsrente möchte. Und dann noch die Paragraphen aus dem Link zitieren. Das müsste reichen.
Und den Arbeitgeber informieren. Nicht dass die auflösende beziehungsweise ruhende Bedingung des TVL eintritt.
Das Problem ist nur dass schon rückwirkend ein Erstattungsanspruch mit der Krankenkasse abgerechnet wurde. Arbeiten kann ich erst ab Januar 2025. Wenn ich nun auch nur bis Ende des Jahres die Teilrente bekomme kann ich damit nicht überleben, weil ich erst ab Januar zu meinem Dienstherren zurück komme. Daher müsst ich für die Zukunft sprich ab Januar dies umändern aber weiß nicht ob es einfach so geht
Belassen Die es doch bei der vollen EMR und versuchen trotzdem mir dem AG einen Teilzeitjob mit unter 15 Stundeb die Woche zu machen.
Es gibt das Teilzeit und Befristungsgeaetz, wo sie, wenn Sie nicht schwerbehindert sind, auch die Stunden reduzieren können.
Mein Tarifvertrag bei dem TV L schließt eine Beschäftigung bei einer vollen Rente auf Zeit aus
Gestern kurz nach 22 Uhr haben Sie doch geschrieben, dass die Weiterbescäftigung kein Problem sei. Jetzt scheinbar doch?
Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente ist es ein Problem da der Vertrag es ausschließt bei einer Teilerwerbsminderungsrente jedoch nicht! Tarifvertrag TV-L
Falls Sie unter 15 Stunden arbeiten gibt es keine Probleme.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dazu müssen Sie aber schnell den AV ändern..
Bei meinem Arbeitgeber im Tarifvertrag ist geregelt dass das Arbeitsverhältnis ruht während einer vollen befristeten Rente das heißt arbeiten darf ich dort nicht. Erst bei einer Teilerwerbsminderungsrente
Falls Sie schwerbehindert sind können Sie das ungehen (hatte ich schon geschrieben), da das Recht auf Teilhabe und Teilzeit für Schwerbehinderte über den Tarifvertrag steht....
Ich bin gleichgestellt einem schwerbehinderten, gilt dies auch? Gdb ist 30
Hallo Maria,
der Antwort von Mike (19.10.2024, 09:36 Uhr) ist zuzustimmen. Solange der Rentenbewilligungsbescheid noch nicht bindend geworden ist, können Sie Ihr Gestaltungsrecht im Rahmen der Antragstellung ausüben. Bindend wird der Rentenbescheid nicht, wenn Sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch erheben. In diesem Zusammenhang sollten Sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären, ab wann Sie nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch nehmen möchten.
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