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Experten-Antwort

Änderung volle Erwerbsminderungsrente in Teilerwerbsminderungsrente?

von Maria 18.10.2024 | 18:57
558 Ansichten
22 Antworten
Hallo, und zwar habe ich im April 2024 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich habe auch begründet dass ich mich in der Lage sehe 4-5 stunden zu arbeiten. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bin seit April im Krankengeldbezug. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich aus Eigeninitiative gestellt. Nun habe ich einen Bewilligungsbescheid bekommen mit der vollen Rente. Ich möchte aber unbedingt im Neujahr wieder arbeiten bei meinem Arbeitgeber aber deutlich reduziert sprich 20 Stunden. Muss ich gegen den bescheid Widerspruch einreichen mit der Begründung dass ich nur eine Teilerwerbsminderungsrente möchte? Oder wie ist nun das Prozedere

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2024 | 11:25

Hallo Maria, 

 

der Antwort von Mike (19.10.2024, 09:36 Uhr) ist zuzustimmen. Solange der Rentenbewilligungsbescheid noch nicht bindend geworden ist, können Sie Ihr Gestaltungsrecht im Rahmen der Antragstellung ausüben. Bindend wird der Rentenbescheid nicht, wenn Sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch erheben. In diesem Zusammenhang sollten Sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären, ab wann Sie nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch nehmen möchten. 

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem beruflichen Wiedereinstieg! 


 

21 Antworten

Mikeam 18.10.2024 | 19:06
Nein. Im Dezember melden Sie der DRV eine Arbeitserprobung, dann können Sie im Januar ein halbes Jahr lang Ihre 20 Stunden neben der vollen Rente arbeiten und wenn das klappt, sagen der DRV Bescheid und beziehen dann ab Juli die Teilerwerbsminderungsrente. Bitte mal nach Arbeitserprobung schlau machen. Mit dem Arbeitgeber schließen Sie eine ab Januar einen normalen Arbeitsvertrag über 20 Stunden. In die Arbeitserprobung selbst ist er nicht involviert.
Mikeam 18.10.2024 | 19:09
Nachtrag, im öffentlichen Dienst müssen Sie sofort einen Widerspruch machen und die Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Vergessen Sie alles, was ich vorher gesagt habe, ich hatte es überlesen, dass sie im öffentlichen Dienst sind. Und dem Arbeitgeber müssen Sie Bescheid sagen, dass Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten ruht Ihr Dienstverhältnis.
Maria am 18.10.2024 | 19:30
Mike schrieb

Nachtrag, im öffentlichen Dienst müssen Sie sofort einen Widerspruch machen und die Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Vergessen Sie alles, was ich vorher gesagt habe, ich hatte es überlesen, dass sie im öffentlichen Dienst sind. Und dem Arbeitgeber müssen Sie Bescheid sagen, dass Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten ruht Ihr Dienstverhältnis.

Danke für die Rückmeldung. Ich frage mich nur ob ich direkt schreibe dass ich ab Januar 25 die Teilerwerbsminderungsrente habe möchte. Weil wenn ich dem bescheid im Ganzen widersprechen dieser ist ja ab April 24 gültig bzw bewilligt ab dahin und bis dato war ich im krankgeldbezug da wurde auch ein erszatrungsanspruch angemeldet. Wenn ich natürlich ab April 24 nur die Teilerwerbsminderungsrente bekomme ist es ja ziemlich wenig bzw erhalte ich es ja eh nicht rückwirkend weil mit der Krankenkasse der Erstattungsanspruch gemacht wurde. Ab Januar will ich definitiv 20 Stunden arbeiten gehen bei meinem Arbeitgeber. Haben Sie da einen Rat. Abändern ab Januar 25 in die Teilrente?
KSCam 18.10.2024 | 20:22
Bevor Sie hier ein "Gedöhns" veranstalten und vielleicht ein Eigentor schießen, sollten Sie erst ausloten wie Ihr AG dazu steht. Will der Sie überehaupt weiter beschäftigen wenn Amtsärzte Sie als voll erwerbsgemindert sehen?
Tippam 18.10.2024 | 20:39
Maria am 18.10.2024 | 21:01
Tipp schrieb

Lesen Sie mal hier:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/frage-zu-erwerbsminderungsrente--1

Vielen Dank für den link. Muss es denn ein Widerspruch sein oder lediglich ein Hinweis schreiben an die RV?
Ursam 19.10.2024 | 07:33
Maria schrieb

Vielen Dank für den link. Muss es denn ein Widerspruch sein oder lediglich ein Hinweis schreiben an die RV?

Ich würde auf das Schreiben „Widerspruch“ schreiben. Das schadet ja nicht. Und dann ausformulieren, dass ich meinen Antrag auf volle Rente zurücknehme und stattdessen eine Begrenzung auf die Teilerwerbsminderungsrente möchte. Und dann noch die Paragraphen aus dem Link zitieren. Das müsste reichen. Und den Arbeitgeber informieren. Nicht dass die auflösende beziehungsweise ruhende Bedingung des TVL eintritt.
Mikeam 19.10.2024 | 07:36
Ich kopiere mal die Experten-Antwort aus dem anderen Thread Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt bekommen haben, können Sie den Antrag auf diese Rente zurücknehmen und auf den Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beschränken, solange der Bewilligungsbescheid noch nicht bindend geworden ist. Sie haben dann Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da bei festgestellter voller Erwerbsminderung immer auch teilweise Erwerbsminderung vorliegt (= wenn das Leistungsvermögen unter 3 Stunden liegt, dann liegt es immer auch unter 6 Stunden).
Peter T.am 19.10.2024 | 09:06
Mike schrieb

Nachtrag, im öffentlichen Dienst müssen Sie sofort einen Widerspruch machen und die Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Vergessen Sie alles, was ich vorher gesagt habe, ich hatte es überlesen, dass sie im öffentlichen Dienst sind. Und dem Arbeitgeber müssen Sie Bescheid sagen, dass Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Ansonsten ruht Ihr Dienstverhältnis.

Falls Sie aber eine Schwerbehinderung haben, können Sie eine sofortige Teilzeitstelle einfordern. Da dies Bundenrecht ist, würde dies über dem Tarifvertrag stehen. Diese Dinge sollten Sie aber am besten auch mit dem Personalrat oder Anwalt noch einmal wirklich fest machen. Gerade auch bei befristeter EMR ist esbwichtig den AV so anzupassen das nach dem Wegfall der alte AV mit voller Stundenanzahl wieder auflebt ect. Sonst bleiben Sie in der Teilzeitstelle, falls Ihr AG Ihre (eigentliche) Stelle besetzt hat und Sie nicht wieder in Vollzeit heben mag...
Maria am 19.10.2024 | 09:33
Urs schrieb

Ich würde auf das Schreiben „Widerspruch“ schreiben. Das schadet ja nicht. Und dann ausformulieren, dass ich meinen Antrag auf volle Rente zurücknehme und stattdessen eine Begrenzung auf die Teilerwerbsminderungsrente möchte. Und dann noch die Paragraphen aus dem Link zitieren. Das müsste reichen.

Und den Arbeitgeber informieren. Nicht dass die auflösende beziehungsweise ruhende Bedingung des TVL eintritt.

Das Problem ist nur dass schon rückwirkend ein Erstattungsanspruch mit der Krankenkasse abgerechnet wurde. Arbeiten kann ich erst ab Januar 2025. Wenn ich nun auch nur bis Ende des Jahres die Teilrente bekomme kann ich damit nicht überleben, weil ich erst ab Januar zu meinem Dienstherren zurück komme. Daher müsst ich für die Zukunft sprich ab Januar dies umändern aber weiß nicht ob es einfach so geht
Peter T.am 19.10.2024 | 11:56
Maria schrieb

Das Problem ist nur dass schon rückwirkend ein Erstattungsanspruch mit der Krankenkasse abgerechnet wurde. Arbeiten kann ich erst ab Januar 2025. Wenn ich nun auch nur bis Ende des Jahres die Teilrente bekomme kann ich damit nicht überleben, weil ich erst ab Januar zu meinem Dienstherren zurück komme. Daher müsst ich für die Zukunft sprich ab Januar dies umändern aber weiß nicht ob es einfach so geht

Belassen Die es doch bei der vollen EMR und versuchen trotzdem mir dem AG einen Teilzeitjob mit unter 15 Stundeb die Woche zu machen. Es gibt das Teilzeit und Befristungsgeaetz, wo sie, wenn Sie nicht schwerbehindert sind, auch die Stunden reduzieren können.
KSCam 19.10.2024 | 14:57
Maria schrieb

Mein Tarifvertrag bei dem TV L schließt eine Beschäftigung bei einer vollen Rente auf Zeit aus

Gestern kurz nach 22 Uhr haben Sie doch geschrieben, dass die Weiterbescäftigung kein Problem sei. Jetzt scheinbar doch?
Maria am 19.10.2024 | 15:03
KSC schrieb

Gestern kurz nach 22 Uhr haben Sie doch geschrieben, dass die Weiterbescäftigung kein Problem sei. Jetzt scheinbar doch?

Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente ist es ein Problem da der Vertrag es ausschließt bei einer Teilerwerbsminderungsrente jedoch nicht! Tarifvertrag TV-L
Peter T.am 19.10.2024 | 19:35
Maria schrieb

Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente ist es ein Problem da der Vertrag es ausschließt bei einer Teilerwerbsminderungsrente jedoch nicht! Tarifvertrag TV-L

Falls Sie unter 15 Stunden arbeiten gibt es keine Probleme. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Dazu müssen Sie aber schnell den AV ändern..
Maria am 19.10.2024 | 19:41
Peter T. schrieb

Falls Sie unter 15 Stunden arbeiten gibt es keine Probleme.

Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Dazu müssen Sie aber schnell den AV ändern..

Bei meinem Arbeitgeber im Tarifvertrag ist geregelt dass das Arbeitsverhältnis ruht während einer vollen befristeten Rente das heißt arbeiten darf ich dort nicht. Erst bei einer Teilerwerbsminderungsrente
Peter T.am 20.10.2024 | 13:07
Maria schrieb

Bei meinem Arbeitgeber im Tarifvertrag ist geregelt dass das Arbeitsverhältnis ruht während einer vollen befristeten Rente das heißt arbeiten darf ich dort nicht. Erst bei einer Teilerwerbsminderungsrente

Falls Sie schwerbehindert sind können Sie das ungehen (hatte ich schon geschrieben), da das Recht auf Teilhabe und Teilzeit für Schwerbehinderte über den Tarifvertrag steht....
Peter T.am 20.10.2024 | 19:16
Maria schrieb

Ich bin gleichgestellt einem schwerbehinderten, gilt dies auch? Gdb ist 30

Ja. Einfach auf "morgen" die Teilzeiarbeit zu.B. 2,5 St. täglich fordern. Wichtig, wie ich schon schrieb, den Vertrag so anpassen das nach Wegfall der EMR der alte Verttrag in voller Höhe auflebt. 2 Vorteile. Stufenaufatiege gehen weiter. Und, bei unbefrsiteter EMR endet das AV nicht wie im Tarifvertrag angegeben, da man schon unter 3 Stunden arbeitet und somit kein sachlicher Grund für die Beendigung des AV besteht... https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Schwerbehinderung/… Hier ganz unten "volle EMR und unter 15 Stunden Arbeitszeit... https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professio…
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