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Experten-Antwort

Nebentätigkeit als Honorardozent

von Dozenty06.09.2022 | 15:51
656 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Expertinnen und Experten, ich bin Vollzeit Master Student und habe eine Werkstudententätigkeit (15 Stunden) bei der ich in die RV einzahle. Ab diesem Monat werde ich zusätzlich eine Dozentenstelle auf Honorarbasis beginnen. Ich habe nur wenige Vorlesungen daher verdiene ich 1904€ pro Semester mit der Honorartätigkeit. Für ein Jahr entsprechend das doppelte. Muss ich mich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI rentenversichern für diese Honorartätigkeit oder kann ich mich befreien lassen, da ich bereits mit meiner Werkstudentenstelle in die RV einzahle. Außerdem liege ich unter den 5400€ pro Jahr. Wo finde ich die entsprechenden Formulare zur Befreiung bzw. Anmeldung der RV? Lieben Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dozenty,

in der gesetzlichen Rentenversicherung sind kraft Gesetzes unter anderem Lehrer, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (zum Beispiel Lehrbeauftragte / Dozenten an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen) dem Grunde nach versicherungspflichtig.

Wird die selbständige Tätigkeit von Ihnen in einem nicht geringfügigen Umfang ausgeübt, sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden (§ 190a SGB VI). Eine geringfügige selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt regelmäßig 450 EUR im Monat nicht übersteigt.

Sofern Unsicherheiten bestehen, können Sie sich jedoch gerne mit dem Formular V0020 (Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger / Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger) an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Dieser wird Sie nach Prüfung der Unterlagen mittels Bescheid über die Versicherungspflicht oder dem Vorliegen von Versicherungsfreiheit aufgrund von Geringfügigkeit informieren.

Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0020

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Abschlägeam 06.09.2022 | 16:23
Als Dozent sind Sie grundsätzlich RV-pflichtig. Und mit 15 Stunden/pro Woche und Mindestlohn 10,45 h jetzt bzw. 12,00 EUR ab Oktober liegen Sie schon über 5.400,00 EUR im Jahr. Und m.W. werden die Beschäftigungen zusammengerechnet. Dann würde es nix werden mit der Befreiung als Dozent. Aber warten Sie die Expertenantwort noch ab :-)
Dozentyam 06.09.2022 | 16:34
für ein Semester sind 14 Vorlesungen gefordert. Pro Vorlesung erhalte ich 136€. Dadurch, dass es Semesterferien und Vorlesungsfreie Zeiten gibt, liege ich unter den 5400€. Hoffe auch auf eine Expertenantwort :) LG
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