Hallo Fragesteller,
die beitragsfreien Zeiten werden sowohl bei einer folgenden Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch bei einer späteren Altersrente neu bewertet. Daher können sich die Entgeltpunkte für diese Zeiten noch verändern.
Die Bewertung der beitragsfreien Zeiten richtet sich aber - grob gesagt - nach den bisherigen Beitragszeiten und Lücken im Versicherungsverlauf. Wenn Sie während des Bezugs der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung keine oder keine hohen Beitragszeiten mehr haben, wird sich allerdings auch der Durchschnittswert für die beitragsfreien Zeiten kaum ändern.
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung errechnet sich allerdings eine längere Zurechnungszeit, wenn diese nicht im selben Jahr beginnt wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wodurch Sie zusätzliche Entgeltpunkte erhalten.
Wie KSC schon erwähnt hat, können Sie sich bei der Rentenversicherung mal eine Probeberechnung erstellen lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung