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Experten-Antwort

Neuberechnungen bei Wechsel von teilweiser in volle Erwerbsminderungsrente

von Fragesteller17.06.2022 | 16:32
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4 Antworten

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Ich habe folgende Information bekommen: "Wenn man von der teilweisen Erwerbsminderung in die volle Erwerbsminderung kommt, tritt ein neuer Versicherungsfall ein, und die Erwerbsminderungsrente wird neu berechnet." Nun spielen bei so einer Berechnung ja die erhaltenen Rentenpunkte der Vergangenheit eine Rolle. Nun hatte ich vor dem ersten Versicherungsfall der teilweisen Erwerbsminderung ja mehr Rentenpunkte bekommen pro Monat als während der teilweisen Erwerbsminderung. Reduzieren nun die geringen Rentenpunkte der teilweisen Erwerbsminderung den Durchschnittswert und damit die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten während der vollen Erwerbsminderung ? Dann würde ja die volle Erwerbsminderung geringer ausfallen, je länger man vorher in der teilweisen ist. Wie ist die Auswirkung auf Erwerbsminderungsrente und auf Altersrente ? Nach den derzeitigen Berechnungen fällt die Altersrente etwas höher aus, als die Erwerbsminderungsrente. (Dass der Zugangsfaktor bei der teilweisen 0,5 ist und bei der vollen 1,0 ist mir bekannt)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragesteller,

die beitragsfreien Zeiten werden sowohl bei einer folgenden Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch bei einer späteren Altersrente neu bewertet. Daher können sich die Entgeltpunkte für diese Zeiten noch verändern.

Die Bewertung der beitragsfreien Zeiten richtet sich aber - grob gesagt - nach den bisherigen Beitragszeiten und Lücken im Versicherungsverlauf. Wenn Sie während des Bezugs der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung keine oder keine hohen Beitragszeiten mehr haben, wird sich allerdings auch der Durchschnittswert für die beitragsfreien Zeiten kaum ändern.

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung errechnet sich allerdings eine längere Zurechnungszeit, wenn diese nicht im selben Jahr beginnt wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wodurch Sie zusätzliche Entgeltpunkte erhalten.

Wie KSC schon erwähnt hat, können Sie sich bei der Rentenversicherung mal eine Probeberechnung erstellen lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

KSCam 17.06.2022 | 18:59
Wenn eine volle EM ansteht und Sie wissen wollen was dann im Zweifel auf Sie zukommt, fordern Sie von der DRV eine Probeberechnung der vollen EM Rente an - dann haben Sie ein Ergebnis. Und etwa ein Jahr bevor Sie in Altersrente gehen, lassen Sie sich eine Probeberechnung dieser Rente erstellen. Das ist der Rat eines Praktikers. Vielleicht hat ja auch noch einer der üblichen Verdächtigen die Zeit und Muße Ihnen übers Wochenende theoretische Hilfe zukommen zu lassen mit der Sie dann auch klar kommen. "Gefühlt" dürfte die volle Rente ungefähr doppelt so hoch sein wie die halbe, wobei niemand die sonstigen Parameter (Ihr Alter, seit wann schon in Rente, werden noch Beiträge gezahlt und wieviel im Vergleich zu früher, etc) kennt. So gesehen kann es da Abweichungen geben. Schönes WE
Fragestelleram 20.06.2022 | 09:30
Hallo, wie beantragt man eine Probeberechnung ? Gibt es dafür ein Antragsformular ?
Schadeam 20.06.2022 | 09:34
Nein da gibt es kein Formular. Aber Sie werden es sicher schaffen einen 3 Zeiler mit Ihrem Anliegen an die DRV zu schicken - Anschrift Bewilligungsbescheid Ihrer teilweisen Rente.
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