Es gibt weder eine alte noch eine neue Regelung zwischen der DRV und dem Jobcenter. Nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet einzig und alleine, ob evtl. Rentenanspruch bestehen könnte. Die DRV muss sich einem ärztlichen Gutachten vom Jobcenter nicht anschließen. Deshalb wie von KSC empfohlen, bitte Rentenantrag stellen und die Entscheidung der Rentenversicherung abwarten.