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Experten-Antwort

Neue Gesetzesregelung zw. DRV und Jobcenter

von Sebastian10.11.2013 | 11:05
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Guten Tag! Mir ist zu hören gekommen, dass es seit geraumer Zeit eine neue Regelung zwischen der DRV und dem Jobcenter gibt. Im Falle des Falles, dass das Jobcenter bzw. der Medizinische Dienst eine ärztliche Begutachtung des Hilfebedürftigen vornimmt, und zu dem Ergebnis gelangt, dass dieser erwerbsgemindert ist, somit auch die DRV sich diesem Gutachten mit anschliessen muss. Beziehungsweise bei etwaigen Diverganzen, dass eine Klärung zwischen den beiden Institution vorzunehmen ist! Wie sieht es denn tatsächlich aus? Bei mir ist es so, dass mich der Medizinische Dienst für voll erwerbsgemindert beurteilt hat. Und ich auch schon einige Jahre dauerhaft AU geschrieben bin. Wurde vom Jobcenter daher aufgefordert, eine EM-Rente zu beantragen. Auch habe ich von meinen behandelnden Ärzte Befundberichte, die belegen, dass sich mein Gesundheitszustand mit Sicherheit nicht mehr durch evtl. Rehamassnahmen usw. verbessern lassen würde! Wie stehen in meinem Fall die Chancen eine Erwerbsminderungsrente durchzubekommen? Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt weder eine alte noch eine neue Regelung zwischen der DRV und dem Jobcenter. Nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet einzig und alleine, ob evtl. Rentenanspruch bestehen könnte. Die DRV muss sich einem ärztlichen Gutachten vom Jobcenter nicht anschließen. Deshalb wie von KSC empfohlen, bitte Rentenantrag stellen und die Entscheidung der Rentenversicherung abwarten.

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3 Antworten

KSCam 10.11.2013 | 14:08
Stellen Sie einen Rentenantrag, dann wissen Sie nach 2-3 Monaten ob die DRV Sie für erwerbsgemindert hält. Was mich wundert ist, dass Sie das von sich aus nocht nie gemacht haben, wenn Sie seit Jahren arbeitsunfähig sind. Warum laufen Sie dann noch beim Jobcenter???? PS: arbeitsunfähig ist nicht dasselbe wie erwerbsgemindert.
Jacksonam 10.11.2013 | 14:11
Da haben sie sowas von falsch gehört. Die DRV behält sich immer noch vor,eigene Gutachter einzusetzen.Wobei das Ergebnis anderer Gutachten in die Beurteil mit einfliessen kann,aber nicht muss. Wer zahlt,der bestellt auch.
Heinericham 11.11.2013 | 12:15
Einige Jobcenter lassen über die Grundsicherungsämter prüfen, ob eine Erwerbsmidnerung vorliegt. Da die Grundsicherungsämter oftmals keinen eigenen med. Dienst haben, wird der med. Dienst der Rentenversicherungsträger um Amtshilfe gebeten und prüft die Fälle. Wenn dieser feststellt, dass Sie erwerbsgemindert sind, dann hat ja der Rententräger selbst die Feststellung getroffen und prüft von Amts wegen, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage kommt (versicherungsrechtliche Voraussetzungen).
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