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Experten-Antwort

Neue Zurechnungszeit auch bei Weitergeährung der Erwerbsminderungsrente ab 02/2015?

von Andrea201425.09.2014 | 13:14
1745 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, beziehe eine volle EM-Recnte mit Rentenbeginn 01.02.2009, die nun im September 2014 ab dem 01.02.2015 weitergewährt wird (Zeitrente bis 01/2015). Gilt für mich die neue Berechnungsvorschrift der Zurechnungszeit bis zum 62.Lebensjahr, schliesslich handelt es sich ja um eine Weitergewährung nach dem 01.07.2014, dem Eintritt der neuen Vorschrift??? Vielen Dank für Eure Antworten. MfG Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea2014,

die Einführung der Regelung zur Verlängerung der Zurechnungszeit durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist eine „Änderung rentenrechtlicher Vorschriften“ im Sinne des § 306 Abs. 1 SGB VI. Die Anwendung dieser Regelung auf eine Rente mit Rentenbeginn vor deren Inkrafttreten am 01.07.2014 ist daher regelmäßig ausgeschlossen.

Rentner mit einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 können die verlängerte Zurechnungszeit nur im Rahmen einer Nachfolgerente (zum Beispiel Rente wegen Todes nach einer Rente wegen Erwerbsminderung, nicht aber Weitergewährung einer Zeitrente ohne neuen Leistungsfall) oder nach gänzlichem Wegfall einer vorherigen Rente und anschließendem neuen Rentenbezug erhalten.

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2 Antworten

Kai-Uweam 25.09.2014 | 13:54
Nein, keine neue Berechnung. Die Fälle nach "neuem Recht" gelten nur bei erstmaligem Rentenbeginn ab 07/2014, nix mit Weitergewährung. MfG
Matze72am 25.09.2014 | 14:00
auf der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschalteten Seite in Bezug auf die ab 01.07.2014 neu hinzugekommen Seiten wird dies auch gleich eingangs noch mal hervorgehoben http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistungen/Erwer…
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