Danke KSC. Herr Lehmann, am besten lassen Sie über eine Beratungsstelle der DRV. eine Kontenklärung einleiten. Im Rahmen der Kontenklärung werden alle maßgeblichen Auslandszeiten abgefragt. Der Deutsche RV-Träger setzt sich dann in der Regel mit dem ausl. Träger , mit dem Ziel der Übermittlung der ausl. Rentenzeiten in Verbindung.