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nochmal 58 er Regelung

von pitt1209.05.2007 | 12:29
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3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, Bin Baujahr 1949 evtl. Rente wg. Arbeitslosigk. Es Geht nur um die 8 J. Pflichtbeitr. für Tätigk. in 10 Jahren. Ich werde dieses Jahr Arbeitsl. Zählt dann die Arbeitsl. mit Pflichtbeitr. zu den 8 Jahren? Wie ist es wenn ich die sog. 58 er Regelung unterschreibe? Im voraus Danke für die Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja, diese Pflichtbeiträge zählen auch mit.

2 Antworten

----am 09.05.2007 | 13:13
Ja, die zählen dazu!
lotscheram 09.05.2007 | 21:53
Bezüglich Unterschrift unter 58. Regelung dürften sich für Sie keine Probleme ergeben. Sie müssten dann zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen, aber nur, wenn sie ohne Minderung in Anspruch genommen werden kann, was nach Sachlage wohl nicht vor dem 65. Lebensjahr der Fall sein dürfte. . Es wird eher so sein, dass Sie von sich aus früher gehen, trotz Minderung, weil der Leistungsbezugsanspruch vor dem 65. Lbj. zu Ende ist, um dann überhaupt Einkünfte zu haben . Meinung von lotscher
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