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Null-Rentenerhöhung oder doch Minus?

von Heike17.03.2010 | 12:51
1145 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach den bisherigen Verlautbarungen wird der aktuelle Rentenwert zum 1.7.2010 unverändert bleiben. Damit verbleibt es im Prinzip bei der bisherigen Rentenhöhe. Dies trifft grundsätzlich für alle Rentenbezieher zu. Bezieher einer Hinterbliebenrente, die z.B einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen dennoch damit rechnen, daß ihre Hinterbliebenrente geringer ausfällt. Zum 1.7. eines jeden Jahres ist die Einkommensanrechnug zu überprüfen. Hat sich das Einkommen durch eine spärliche tarifliche Erhöhung im Jahr 2009 erhöht, wirkt sich dies zum 1.7.2010 negativ aus. Der Freibetrag bleibt gleich. Das über dem Freibetrag liegende Einkommen ist zu 40 Prozent anzurechnen. Ergebnis: die Hinterbliebenrente wird geringer. Heike

6 Antworten

Öhaam 17.03.2010 | 13:53
Hatte man 2004 übersehen - 2005 und 2006 war es aber schon einmal so!
!!!!!!am 17.03.2010 | 12:55
Richtig!!
Heikeam 17.03.2010 | 14:21
Richtig @Öha, aber man vergisst es wieder sehr schnell, wenn von "Nullrenten" gesprochen wird. Heike
Renten-Fachmannam 17.03.2010 | 14:13
Die Anpassung von Hinterbliebenenrenten zum 01.07. jeden Jahres wegen der Einkommensanrechnung ist auch unabhängig von der Veränderung des aktuellen Rentenwertes (aRW) zu betrachten. Es kann sich durch Änderungen (Verringerung) des anrechenbaren Einkommens bei einer "Nullrunde" auch eine Erhöhung des Zahlbetrages ergeben. Das ist für jede Hinterbliebenenrente individuell unterschiedlich.
???am 17.03.2010 | 15:55
Bei der Rentenerhöhung wird immer die Brutto-Rente vor einer etwaigen Einkommensanrechnung betrachtet. Selbst bei einer Rentenanpassung von 3% plus kann es bei einer Witwenrente zu einer Minderung des Zahlbetrags kommen, falls diese im Vorjahr plötzlich ein deutlich höheres Einkommen erzielt hatte (z.B. wg. Aufstockung der Arbeitszeit).
Öhaam 18.03.2010 | 07:37
Und mit den Zusatzbeiträgen zur KK kommte es für 'nur' Rentner noch dicker, insb. wenn die 8 EUR verlangt werden, auch wenn die Rente(n) unter 800 EUR liegen (vgl. Halbwaisen!!!)
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