Hallo Gast,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, da hier nicht geklärt werden kann, ob der Verzug ins Ausland Auswirkungen auf Ihre Rentenhöhe haben wird. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihnen dann auch erläutern, wie das Zahlverfahren ohne festen Wohnsitz laufen kann.
Ferner klären Sie bitte auch mit Ihrer zuständigen Krankenversicherung den künftigen Versicherungsstatus.