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Experten-Antwort

Passive Phase der Altersteilzeit

von Gerlinde 20.10.2024 | 10:23
313 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie viel darf ich in der passiven Phase der Altersteilzeit hinzuverdienen? Es wäre eine vollständig andere Tätigkeit als zuvor und nur für 2 Monate

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2024 | 11:48

Hallo Gerlinde,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihren (Altersteilzeit-)Arbeitgeber, Ihre Personalvertretung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen muss.

 

Einen Überblick über die rechtlichen Regelungen finden Sie übrigens in dem Beitrag „Altersteilzeit und Nebenjob: Das dürfen Sie nebenher verdienen“ von ihre-vorsorge.de, welchen Sie unter

 

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/altersteilzeit-und-nebenjob-das-duerfen-sie-nebenher-verdienen

 

abrufen können.


 

4 Antworten

santanderam 20.10.2024 | 10:46
In der Altersteilzeit ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, in der Freistellungsphase einen Nebenjob auszuüben. Eventuell gibt es eine vertragliche geregelte Einschränkung auf einen Minijob. Insgesamt gilt für den Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz mit acht Arbeitsstunden pro Tag und höchstens zwei Überstunden.
Falsche Baustelleam 20.10.2024 | 12:03
Und was ist Ihre Frage an die Rentenversicherung? Schauen Sie doch einfach ins Altersteilzeit-Gesetz oder fragen Sie Ihren Betriebsrat oder Arbeitgeber.
Du meine Güteam 20.10.2024 | 16:51
Auch wieder falsches Forum
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