Guten Tag Werner,
mit dieser Frage sollte sich der Betroffene direkt an die DRV Rheinland wenden.
Wenn dort der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, sollte man die gewünschte Antwort geben können.
Die Kontaktdaten der DRV Rheinland finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/01_kontakt/00_kontakt_node.html