Bitte wenden Sie sich an die Kranken-/Pflegekasse, welche die Pflegestufe festgestellt hat. Dort werden dann erste Vorausetzungen abgeprüft. Nur wenn die Krankenkasse zu dem Ergebnis kommt, dass keine Versicherungspflicht besteht, entscheidet abschließend der Rentenversicherungsträger.