Für die Höhe des Anspruchs auf Witwenrente ist es bedeutungslos, ob der Versicherte im Zeitpunkt des Todesfalls im Pflegeheim war oder nicht. Hinsichtlich der entstehenden Kosten des Pflegeheims müssten Sie sich mit dem Maßnahmeträger (zahlende Stelle) in Verbindung set-zen.