Hallo Mutter-Tochter,
bitte setzen Sie sich bzgl. Ihrer Frage direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und informieren Sie diesen von Ihrer Pflegetätigkeit.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob sich die Pflegetätigkeit auf den Rentenbezug auswirkt. Eine pauschale Bewertung der Zulässigkeit/ Unzulässigkeit einer Pflegetätigkeit während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der verrichteten Tätigkeiten.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung