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Experten-Antwort

Pflegende Angehörige

von Mutter-Tochter19.08.2025 | 10:13
197 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Darf man als Angehörige jemanden zu Hause pflegen, wenn man Erwerbsminderungsrente erhält

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mutter-Tochter,

 

bitte setzen Sie sich bzgl. Ihrer Frage direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und informieren Sie diesen von Ihrer Pflegetätigkeit.

 

Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob sich die Pflegetätigkeit auf den Rentenbezug auswirkt. Eine pauschale Bewertung der Zulässigkeit/ Unzulässigkeit einer Pflegetätigkeit während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der verrichteten Tätigkeiten.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Hier schon hundertfach beantwortetam 19.08.2025 | 10:16
Ja natürlich. Dss zählt nicht als Arbeitszeit für die EM-Rente.
Lupeam 19.08.2025 | 10:39
Lesen Sie doch einfach mal unter der Suchfunktion. Das Thema wurde schon vielfach beantwortet.
Was denn nun? Die "DRV-Experten" widersprechen sich selberam 19.08.2025 | 15:18
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Tja, hier haben die "DRV-Experten" aber etwas völlig anderes gesagt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/em-rente-minijob-und-… Zitat: "eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich nicht rentenschädlich und muss – anders bei einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit - auch nicht vom EM-Rentner gemeldet werden. " Klar ist , dass eine EM-Rente auch ohne jeden Anlass jederzeit überprüft werden kann.
EMam 20.08.2025 | 06:19
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Im Regelfall wird eine private Pflegetätigkeit nicht als Beschäftigung gesehen und hat damit keine Auswirkungen auf den Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings muss man sich als Pflegeperson im Individualfall schon fragen, wie man es schafft, eine in vielen Fällen aufwendige Pflege zu betreiben, wenn man eigentlich nur weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Dass da der zuständige Rententräger hellhörig wird und im Einzelfall eine medizinische Überprüfung der gesundheitlichen Einschränkungen einleitet, muss daher nicht verwundern.
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