Hallo Rolf,
es ist nicht möglich freiwillige Beiträge neben Pflichtbeiträgen zu zahlen.
Ebenso ist es nicht möglich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen und darüber hinaus die Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einzuzahlen.
Die einzige Möglichkeit zur Zahlung von Beiträgen neben Pflichtbeiträgen wäre die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, d.h. ein Ausgleich der Rentenminderung bei vorgezogener Altersrente.
Diesen Ausgleich können Sie sich auf Antrag ausrechnen lassen und dann entscheiden, ob und ggfs. in welcher Höhe Sie hierfür Beiträge einzahlen möchten.
Sollten Sie dann doch einen späteren Rentenbeginn als in diesem Antrag angegeben wählen, so werden diese Beträge auch bei jedem späteren Rentenbeginn als Zuschläge rentenerhöhend angerechnet.
In einer persönlichen Beratung kann man Ihnen schon vorab die Zahlungshöhe und die Auswirkung auf die Rentenhöhe ausrechnen.