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Experten-Antwort

Pflichtversichert

von Rolf22.01.2017 | 17:15
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich trotzdem freiwillige Beiträge einzahlen um meine Rente zu erhöhen .? Bin 1957 geboren und kann mit 63 und 11 Monate abschlagsfrei in Rente macht es Sinn Beiträge bis zur Regelarbeitszeit 65 u.11 Monate zu zahlen um meine Rente zu erhöhen. Vielen Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf,

es ist nicht möglich freiwillige Beiträge neben Pflichtbeiträgen zu zahlen.

Ebenso ist es nicht möglich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen und darüber hinaus die Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einzuzahlen.

Die einzige Möglichkeit zur Zahlung von Beiträgen neben Pflichtbeiträgen wäre die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, d.h. ein Ausgleich der Rentenminderung bei vorgezogener Altersrente.

Diesen Ausgleich können Sie sich auf Antrag ausrechnen lassen und dann entscheiden, ob und ggfs. in welcher Höhe Sie hierfür Beiträge einzahlen möchten.

Sollten Sie dann doch einen späteren Rentenbeginn als in diesem Antrag angegeben wählen, so werden diese Beträge auch bei jedem späteren Rentenbeginn als Zuschläge rentenerhöhend angerechnet.

In einer persönlichen Beratung kann man Ihnen schon vorab die Zahlungshöhe und die Auswirkung auf die Rentenhöhe ausrechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

zeldaam 22.01.2017 | 17:27
Hallo Rolf, neben Ihren Pflichtbeiträgen dürfen Sie keine freiwilligen Beiträge zahlen. Allerdings können Sie z.B. freiwillig Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung zahlen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. MfG zelda
Rentensputnikam 22.01.2017 | 17:49
In den vergangenen Monaten wird aufgrund der aktuellen Zinspolitik häufig auf die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen bei Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente verwiesen. Gut und schön! Jeder sollte sich dabei aber auch vor Augen führen, dass selbst bei optimaler steuerlicher Ausnutzung ca. 14 Jahre Rentenbezug erforderlich sind, damit die Einzahlung sich amortisiert!
W*lfgangam 22.01.2017 | 18:48
Zitat von Rentensputnik anzeigenausblenden
Hallo Rentensputnik, die Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente mit Abschlag ist gar nicht erforderlich - daher Ausgleichszahlung + Rentenbonus bei Rente ohne Abschlag, geht auch später nach dem Beginn der Rente mit Abschlag. Natürlich ist Ihr Einwand berechtigt/wann lohnt sich das ...vergleichen Sie es einfach mit 'Sofortrenteneinzahlungen' in den privaten Sektor - da kommt Freude/Tränen auf, wenn Sie das mit den Erwartungen der DRV vergleichen ;-) Dennoch ist hier individueller Rat angesagt, nicht zuletzt die steuerliche Komponente vorab zu klären und dann 'Laufzeiten' bis zur Amortisation für sich selbst zu entscheiden ...von etwaigen Folgeansprüchen nach Ableben/Witwenrente noch abgesehen. Gruß w.
Werner67am 25.01.2017 | 14:04
Die Regelungen zur Flexi-Rente machen die freiwillige Beitragszahlung von Rentnern eben doch möglich! d.h. wenn Sie das unbedingt möchten, können Sie ab Rentenbeginn bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen. Die zusätzlichen Beiträge kommen Ihnen dann aber erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze zugute und ob sich das lohnt ...???
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