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Pflichtversicherung?

von Aragon14.02.2007 | 16:38
2034 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenforum, zur Zeit besteht eine gesetzliche Rentenversicherung bei der Alterskasse für Land- und Forstwirte, da Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt werden. Es ist geplant, einen weiteren Betrieb (Gewerbebetrieb Floristik) zu eröffnen,womit dann neben den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden würden. Entsteht dadurch eine Pflichtmitgliedschaft in der "normalen" Rentenversicherung zusätzlich zur Alterskasse für Land-u. Forstwirte? Oder besteht dann nur Rentenversicherungspflicht in einer der beiden Kassen? Wenn ja, in welcher? Macht es für diese Beurteilung einen Unterschied, ob der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft (GbR) geführt wird? Wenn ja, bitte beides erläutern. Vielen Dank für die Hilfe eines wirklichen Experten!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre obigen Fragen haben wir im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage vom 15.02. beantwortet.

1 Antworten

Schadeam 15.02.2007 | 09:21
was meinen Sie eigentlich mit einem : "Gewerbebetrieb Floristik"? Wenn das ein ganz "normales Blumengeschäft" ist, bei dem die Kunden Blumen, Friedhofskränze, etc einkaufen können, handelt es sich um eine ganz normale Selbständigkeit, bei der in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Versicherungspflicht entsteht.
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