Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Dieser kann anhand Ihres Versicherungskontos beurteilen, ob Zeiten nach dem AAÜG oder dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in Betracht kommen könnten.
Der Rentenversicherungsträger wird Sie dann darüber informieren, ob ein Zusatzversorgungsgträger einzuschalten ist - bzw. falls eine Rehabilitierung in Betracht kommt, welche weiteren Schritte ggf. noch erforderlich sind.
MfG