Hallo Rosa Klangwart,
grundsätzlich kann der Rentenversicherungsträger das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ( auch bei einer Dauerrente) überprüfen. Daher ist es uns hier im Forum auch nicht möglich mit einem einfachen Ja auf Ihre beiden Fragen zu antworten. Ohne die genauen Umstände des Einzelfalles, die der Ermessensentscheidung natürlich zugrunde zu legen sind, kann eine pauschale Antwort nicht gegeben werden. Wir bitten Sie daher unbedingt vor Aufnahme des Studiums und des Vorpraktikums sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und abklären zu lassen, ob Ihr Vorpraktikum bzw. Ihr Studium rentenschädlich sein werden.