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Experten-Antwort

private Krankenversicherung bei EU Rente

von Maria M.08.01.2012 | 18:05
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guten Abend, soweit ich informiert bin, kann ich nach wie vor nicht vn der privaten KV in die gesetzliche KV der Rentner wechseln bei langjähriger EU Rente oder zeichnet sich hier mittlerweile eine gesetzliche Änderung ab? Ich habe einen relativ niedrigen Beitrag bei der Privaten Kasse im Verhältnis zur EU Rente erreicht, aber durch hohe Selbstbeteiliigung ist der Gesamtaufwand immer noch viel zu hoch pro Monat. Welche Alternativen gibt es noch? Besten Dank MFG Gruss Maria M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Rentenbezieher wurde bei Ihnen bereits geprüft, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner kommen können. Dies war bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall, weil Sie die hierfür erforderliche Vorversicherungszeit zum damaligen Zeitpunkt nicht erfüllten. Deshalb sind Sie auch privat krankenversichert. Ob es aufgrund Gesetzesänderungen möglich ist, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, bezweifle ich doch sehr. Wenden Sie sich doch mit dieser Frage ganz einfach direkt persönlich vor Ort an eine gesetzliche Krankenkasse. Nur dort erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft.

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4 Antworten

Geraldam 08.01.2012 | 19:47
Sie haben Jahrelang die günstigen Beiträge der PKV gegenüber der GKV genossen, wird es aber teurer wollen Sie in die GKV. Selbst findi ich das gegenüber der Allgemeinheit nicht gerade Sozial. Soweit ich informiert bin geht ein Wechsel nicht.
Maria M.am 08.01.2012 | 21:27
den niedrigeren Beitrag der Privaten KV habe ich erst seit Jan.2012 erreicht, allerdings mit hoher Jahresselbstbeteiligung. Bisher waren die privaten Krankenkassenbeiträge über Jahre hinweg zu hoch, trotz Anpassungen .(Leistungsschmälerungen, andere Tarife) aber hoher Selbstbeteiligungsbetrag pro Jahr. Nun las ich heute auf ZDF Text, daß es tatsächlich immer mehr Leuten gelang, von der Privaten in die gesetzliche KV durch " Schlupflöcher " zu wechseln. Also scheint es doch noch rechtliche Grauzonen zu geben, wie ein Wechsel in die GKV erreicht werden kann viell. weiss hierzu noch jemand Rat ? danke für Info
Karl-Ludwigam 10.01.2012 | 07:17
Die "Schluplöcher" sind zB ein Absinken des Arbeitsentgeltes unter die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung oder Arbeitslosigkeit.
W*lfgangam 10.01.2012 | 23:09
Hallo Karl-Ludwig, "Schlupflöcher" gibt es sicher nicht, sondern klar definierte Regeln, unter denen eine 'reuige' Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Steht in den ersten paar §§ des SGB V "verständlich" ( *hüstel) drin. Schauen Sie sich dazu besonders die Bestimmungen zum Lebensalter 55 an + Zusatzvoraussetzungen ...*huch, 2/3 der Lebenserwartung rum, und jetzt fängt die PKV so richtig an, mit den Beiträgen zu rocken. Wie gesagt, Schlupflöcher gibt es nicht, nur das was gesetzlich noch (un)möglich ist. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung bei der ersten Rente die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) rechtens verneint hat, werden Sie auf immer draußen bleiben - bei Dauerrente. 'Schlupfloch' nur dann, wenn Zeitrente in jungen Jahren und nach Beendigung irgendwie wieder Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung folgen können. Arbeitslosigkeit ...hmm, dann müssten Sie schon in ALG 2 fallen, um von der GKV aufgefangen zu werden - der Einkommensverlust, um diesen Weg aus einem Beschäftigungsverhältnis oberhalb der BBG der GKV zu beschreiten, wäre schon beachtenswert ...wobei Sie dann noch erst alles Verpulvern müssten, um überhaupt Bedürftigkeits abhängiges ALG 2 zu erhalten ;-) SV-Arbeitsentgelt durch "Übertrag ins Zeitwertkonto" senken - wenn der Arbeitgeber so was anbietet, wäre eine Möglichkeit. Sehe ich aber nicht als Schlupfloch, sondern als Folgewirkung dieser Maßnahme ...eben auch mit rentenrechtlichen Folgen des geminderten Rentenzuwachses. Gruß w.
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