Als Rentenbezieher wurde bei Ihnen bereits geprüft, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner kommen können. Dies war bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall, weil Sie die hierfür erforderliche Vorversicherungszeit zum damaligen Zeitpunkt nicht erfüllten. Deshalb sind Sie auch privat krankenversichert. Ob es aufgrund Gesetzesänderungen möglich ist, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, bezweifle ich doch sehr. Wenden Sie sich doch mit dieser Frage ganz einfach direkt persönlich vor Ort an eine gesetzliche Krankenkasse. Nur dort erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft.