Hallo Lotta,
nur für den Fall, dass Sie aufgrund ihrer letzten beruflichen Reha nicht wieder in den Arbeitsmarkt integriert sind wäre der Rentenversicherungsträger zuständig. Dann wäre aber noch zu prüfen, ob es sich beim (Probe-) Arbeitsverhältnis um einen leidensgerechten Arbeitsplatz handelt. Bitte wenden Sie sich an Ihren (letzten) Reha-Fachberater, um diese Fragen abzuklären. Von der letzten beruflichen Reha sollte dieser Ihnen noch namentlich bekannt sein.