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Experten-Antwort

problem! Rehaantrag,arbeitslos,Selbständigkeit möglich?

von hilfee26.10.2011 | 23:04
2294 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen. Bin ratlos und in einer verzwickten Situation. Also. Komme aus Reha arbeitsfähig heraus jedoch mit empfehlung zur berufl. Reha. Antrag auch schon gestellt. Nun falle ich ja ins alg1. Ich möchte aktiv werden und über das alg1 noch den gründungszuschuss beantragen. dieser wird ja bald geändert. Deshalb eilt es ja. Darf ich das machen? Rehaantrag lta läuft... Über alg1 selbständigkeit starten... Rehaantrag laufen lassen?zurücknehmen? Bin ratlos....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hilfee,

bitte lassen Sie sich hierzu durch Ihren Rentenversicheruingsträger individuell beraten, welche Maßnahmen/Leistungen (Umschulung, eventuell Selbständigkeit etc.) der Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Betracht kommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nixam 27.10.2011 | 06:50
Hallo hilfee! Sie müssen sich schon im Klaren sein, was Sie möchten. Entweder möchten Sie in die Selbständigkeit starten oder Sie möchten eine Umschulung in einen anderen Beruf machen. Diese dauert dann 2 Jahre und Sie erhalten Übergangsgeld, wenn Sie diese Leistung über die Deutsche Rentenversicherung starten. Werden Sie sich zunächst über Ihre Ziele bewußt. Beim Gespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation können Sie all das zur Sprache bringen und sich auch über einen möglichen Zuschuß zur Selbständigkeit informieren lassen. Ich würde den Antrag auf berufliche Reha über die RV nicht zurücknehmen, sondern mich einfach dort mal individuell beraten lassen. Gründungszuschuss gibt es nämlich auch über den RV-Träger. Dafür müssen Sie ein vernünftiges Konzept über Ihre Selbständige Tätigkeit durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bezüglich Art und Umfang Ihrer Selbständigkeit, Finanzkonzept etc. erstellen lassen. Wenn Sie das dann vorliegen haben, können Sie dem RV-Träger vorlegen und hoffen, daß Sie den Gründungszuschuß erhalten. Schließlich waren Sie in medizinischer Reha und es wurde aus dieser eine Berufliche Reha angeregt. Dann ist nämlich der RV-Träger zuständig und nicht das Arbeitsamt. Wenn Sie fix sind, dann schaffen Sie es, die o.g. Papiere schon bei Ihrem ersten Beratungsgespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation in der DRV mitzubringen und der Antrag auf Gründungszuschuss kann direkt dort gestellt werden. Viele Grüße Nix
???am 27.10.2011 | 07:58
Sie können natürlich beim Arbeitsamt einen Gründungszuschuss beantragen. Die werden ihn jedoch wegen des LTA-Verfahrens ablehnen, da es für die Agentur in solchen Fällen in Leistungsverbot gibt. Im übrigen ist es auch für den Gründungszuschuss über die DRV eilig, da hier das SGB III analog angewandt wird.
KSCam 27.10.2011 | 16:07
Wenn der einzige Grund für die Selbständigkeit der ist, dass es da einen Zuschuss gibt, den man abgreifen will, bevor sich Gesetze ändern, sehe ich schwarz für Ihre berufliche Zukunft. Bevor man sich selbständig macht, braucht man eine gute tragfähige Geschäftsideen, entsprechendes Wissen, eine Qualifikation, und vieles mehr, nicht zuletzt Durchhaltevermögen und die Bereitschaft sich unermüdlich für sein Geschäft einzusetzen. Fragen Sie mal die vielen Ich-AGler und Existenzgründer, deren Gewerbe nach spätestens 12 Monaten wieder erloschen ist.....
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