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Experten-Antwort

Probleme mit Gutachten

von Fabi11.01.2015 | 18:14
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2 Antworten

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Hallo, welchen Wert hat ein Gutachten vor Gericht, insbesondere ein sehr fehlerhaftes. In meinen Fall hat der Gutachter völlig andere Diagnosen gestellt als das bisher verschiedene Fachärzte und Fachkliniken aus der selben Disziplin gestellt haben (über einen Zeitraum von 15 Jahren bis dato und alle übereinstimmend). Das Gutachten besteht aus zum Teil falschen Fakten, Fehlern und Falschdarstellungen. Und völlig überraschend fällt er völlig andere Diagnosen befürwortet aber die Erwerbsminderungsrente. Indirekt spricht dieser allen behandelnden Experten auf dem Gebiet die Kompetenz ab, obwohl oder gerade weil der Gutachter kein Fachmann für meine Erkrankung ist. Er schreibt, dass er nicht der Auffassung sei eine von den Kollegen diagnostizierte Erkrankung läge derzeit vor. Was kann man da tun. Meine Mutter rät mir einfach darüber zu stehen, Hauptsache Erwerbsminderungsrente. Mir widerstrebt das schon sehr, weil ich mit meinen tatsächlichen Erkrankungen auch eine Erwerbsminderungsrente bekäme und mit den tatsächlichen Diagnosen meiner Fachärzte auch die tatsächlich richtigen Behandlungen bekäme. Die bekäme ich doch nicht wenn ich nun eine völlig andere ICD-Kategorie hätte (wie Gutachter) und ich befürchte diese falsche durch die Annahme der Rente zu legitimieren. Kann ein Gutachter schreiben was er will? Bitte um Ratschlag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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1 Antworten

Platzverweisam 12.01.2015 | 11:42
Ein Gutachter kann schreiben, was er aus seiner fachlichen Sicht neu erhoben und für zutreffend befunden hat. Das muss er sogar! Es wäre ja geradezu kriminell, wenn er entgegen seinen Feststellungen die bisherigen Gutachten einfach inhaltlich übernehmen würde, obwohl diese nach seinen neuen Untersuchungen nicht zutreffen. Ist Ihnen einmal der Gedanke gekommen, andere könnten falsch liegen und das neue Gutachten zutreffen? Da man Sie hier im Forum nur ganz schlecht untersuchen kann und die Fachleute der Verwaltung medizinische Sachverhalte nicht klären können, bleibt Ihnen wahrscheinlich nur, den Rat Ihrer Mutter anzunehmen. Eine eigene Erwiderung zu schreiben, bleibt Ihnen unbenommen, wird aber voraussichtlich zu keiner neuen Beurteilung führen. Wozu sollte auch ein weiterer teurer Gutachter gehört werden, wenn die beantragte Leistung bereits gewährt wird. Gerade wenn, wie Sie schrieben, Sie die Leistung ohnehin bekämen, macht das keinen Sinn.
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