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Experten-Antwort

Probleme mit Rehabericht! Unverständlich!

von helga13.09.2011 | 08:55
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen. Ich habe heute meinen Rehabericht erhalten. War überrascht! Mir wurde auf med. Reha gesagt, ich sollte einen Antrag auf berufliche Reha also Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Dies wurde auch mit der Sozialberaterin so besprochen! Steht auf im Rehabericht. Nur, wurde arbeitsfähig angekreuzt! Ich bin aber weiterhin nicht in der Lage (habe keinen Job) in meinem jetzigen Job zu arbeiten. Was muß/soll ich nun tun? Arbeitsfähig würde ja bedeuten, ich würde ins ALG1 fallen. Aber ich soll ja Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Ganz komisch. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helga,

bitte setzen Sie sich direkt mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und vereinbaren einen Termin beim Reha-Berater zur Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz.

Sofern Sie arbeitsfähig aus der medizinischen Rehabilitation entlassen wurden und nicht mehr beschäftigt sind, melden Sie sich bitte sofort bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos.

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2 Antworten

jimmyam 13.09.2011 | 10:39
Das Sie nicht AU aus der Reha entlassen wuden ist völlig unbedeutend, da diese Einschätzung der Ärzte nur für den Tag der Entlassung noch gilt und nicht 1 Tag länger gilt ! Genauso wäre es wenn Sie als AU entlassen worden wären. Sie müssen in jedem Fall dann am näcxhsten tag nach der reha gleich zum behandelnden Arzt , der Sie dann auch - im eigenen Ermessen -weiter krank schreiben KANN. Für die weiteren Massnahmen wie EM-Rente , Teiolhabe am Arbeitsleben etc. pp ist die Einschätzung zur Arbeitsfähig seitens er reha völlig unerheblich. Anders sieht es natürliuch mit der Erwerbsfähigkeitseinschätzung aus. Diese ist für alle weiteren Massnahmen entscheidend ! Wenn ihr Arzt Sie aber nicht mehr weiter krankschreibt müssen Sie sofort zur Agentur für Arbeit und ALG I beziehen.
gast05am 13.09.2011 | 12:32
Hallo Helga, nein, nicht komisch. Da sie kein Beschäftigungsverhältnis haben, werden sie nach dem allg. Arbeitsmarkt beurteilt, sprich: reicht ihre Leistungsfähigkeit für 3 Std. tägl. bei leichter Arbeit aus, sind sie arbeitsfähig zu entlassen. Falls sie allerdings noch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig wurden, wird der Arzt ihre Arbeitsfähigkeit auf dieser Grundlage beurteilen müssen. Gruß gast05
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