Hallo helga,
bitte setzen Sie sich direkt mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und vereinbaren einen Termin beim Reha-Berater zur Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz.
Sofern Sie arbeitsfähig aus der medizinischen Rehabilitation entlassen wurden und nicht mehr beschäftigt sind, melden Sie sich bitte sofort bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos.