Sollten Sie eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente benötigen, ist der von „W*lfgang“ genannte Vordruck der richtige. Da Sie die Frage ziemlich allgemein gestellt haben, kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es grundsätzlich möglich ist, eine Prognoseauskunft zu bekommen. Da manche gewünschten Prognosen nicht sinnvoll oder technisch nicht möglich sind, sollten Sie sich diesbezüglich an einen Berater Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.