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prüfung bei beruflicher reha

von gitarenmonster14.06.2007 | 16:21
1706 Ansichten
2 Antworten

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hallo, was passiert, wenn ich die ihk prüfungen nicht bestehe bzw. nicht teilnehmen kann aus gesundheitlichen gründen? ist es richtig das ich die prüfung nach einem halben jahr wiederholen darf? und wer würde mich bis dahin finanzieren? also übergangsgeld würde ja sicherlich wegfallen oder? muss ich dann einen antrag stellen oder geht das automatisch? über eine info zu diesem thema würde ich mich schon jetzt bedanken.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

natürlich gibt man Ihnen die Chance die Prüfung zu wiederholen. Schließlich hat der Rentenversicherungsträger auch ein Interesse daran, dass Sie wieder dauerhaft in´s Erwerbsleben eingegliedert werden. Zur sozialen Absicherung in der Phase bis zur Wiederholungsprüfung besteht die Möglich, "Zwischenübergangsgeld" von Ihrem Rentenversicherungsträger zu bekommen. Damit es keine unliebsamen Überraschungen für Sie gibt, rate auch ich Ihnen dringend, mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater unverzüglich Kontakt aufzunehmen und den weiteren Verfahrensablauf zu klären.

1 Antworten

Nixam 15.06.2007 | 06:46
Das ist ein individuelles Problem, welches Sie mit Ihrem persönlichen Betreuer besprechen müssen. Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter oder Fachberater für Rehabilitation an und klären Sie diese Frage mit ihm. In der Regel wird die Möglichkeit geboten, die Prüfung ein halbes Jahr später zu wiederholen. Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses sollten Sie sich selbst mit dem Fachberater für Rehabilitation aber auch mit Ihrem Klassenlehrer in der Schule in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen, da es ganz darauf ankommt,ob Sie in allen Fächern mit nicht ausreichenden Noten durchgefallen sind oder es tatsächlich nur an einem einzigen Fach gelegen hat. Eine allgemeingültige Antwort darf man Ihnen hier nicht geben.
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