Hallo,
natürlich gibt man Ihnen die Chance die Prüfung zu wiederholen. Schließlich hat der Rentenversicherungsträger auch ein Interesse daran, dass Sie wieder dauerhaft in´s Erwerbsleben eingegliedert werden. Zur sozialen Absicherung in der Phase bis zur Wiederholungsprüfung besteht die Möglich, "Zwischenübergangsgeld" von Ihrem Rentenversicherungsträger zu bekommen. Damit es keine unliebsamen Überraschungen für Sie gibt, rate auch ich Ihnen dringend, mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater unverzüglich Kontakt aufzunehmen und den weiteren Verfahrensablauf zu klären.