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Quarantänte: Minderung der Sozialversicherungsansprüche?

von D.Pusch29.03.2021 | 18:11
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4 Antworten

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Hallo, ich bin abhängig beschäftigter in einem großen Konzern. im November 2020 war ich 2 Wochen in von Gesundheitsamt angeordneter, häuslicher Quarantäne auf Grund eines Coronafalls in meinem Haushalt. Vom Arbeitgeber habe ich nachträglich eine korrigierte Lohnabrechnung erhalten, auf welcher die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend gekürzt wurden für die 14-Täge Quarantäne. Netto hat sich für mich jedoch nichts geändert, da mir in entsprechender Höhe eine Verdienstausfallentschädiung (Zeile 15 im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) gezahlt wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob die entsprechende Entschädigungsbehörde die fehlende Sozialversicherungsbeiträge für die 14Tage auch automatisch nachzahlt an die Träger nachzahlt? Von dieser habe ich keinerlei Abrechnung erhalten und kann entsprechende Zahlung deshalb nicht nachvollziehen. Kennt jene Behörde überhaupt den für mich zuständigen Rentenversicherungsträger oder gar meine Wahlkrankenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Klärung Ihrer Frage empfehle ich Ihnen, sich vorrangig an die Personalabteilung (Gehaltsabrechnung) zu wenden. Diese muss die Regelung kennen, denn es erfolgt eine Entgeltabrechnung mit Meldung zur Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse).

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3 Antworten

W°lfgangam 29.03.2021 | 18:40
Hallo D.Pusch, ohne den Hintergrund Ihrer Frage aufklären zu wollen ...über welche Zahlen reden wir hier? Beispiel: ein 'Verlust' von 1000 € Brutto-SV-Entgelt führt zu einem mtl. Rentenverlust von 60-70 Cent im Rentenauszahlungsbetrag. Gruß w.
Schadeam 29.03.2021 | 19:59
Das sollten Sie bei der "Entschädigungsbehörde" erfragen und nicht bei der DRV.
Siehe hieram 29.03.2021 | 22:49
Sie sollten vor allem aber auch noch mal bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, weshalb er die Sozialversicherungsbeiträge überhaupt gekürzt hat. Wie im Krankheitsfall hätten Sie nämlich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und dieser muss sich dann die Beträge erstatten lassen. https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_… Im Übrigen ist die Krankenkasse zuständig für den Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen und die entsprechende Verteilung an KV/PV/AlV und RV, also sollten Sie sonst dort auch noch einmal nachfragen.
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