Hallo Thomas,
ergänzend zu Abschläge:
Um die Rentenbewilligung zeitnah vornehmen zu können, gibt es die gesetzliche Möglichkeit den Verdienst der letzten 3 Monate hochzurechnen. Die Hochrechnung basiert auf dem Verdienst der letzten 12 Monate, so dass auch wiederkehrende Sonderzahlungen einfließen, wenngleich nicht auf Euro und Cent.
Der Unterschied in der Rentenhöhe liegt im Regelfall im Cent-Bereich und kann zu Gunsten und zu Lasten sein. Eine anschließende Neuberechnung mit dem tatsächlichen Verdienst ist ausgeschlossen.
Wenn Sie's also ganz genau haben wollen, müssen Sie vermutlich etwas länger auf den Bescheid und die Aufnahme der laufenden Zahlung warten und angeben, dass die Hochrechnung unterbleiben soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung