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Experten-Antwort

R665 ausfüllen

von Martha19.04.2024 | 13:42
636 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie kann der Arbeitgeber erfahren, ob Punkt 2.3 (laufendes Bruttoarbeitsentgelt) oder 2.4 (jährliches Bruttoarbeitsentgelt) ausgefüllt werden müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Diese Hinweise gelten nur für den Vordruck R0665  (Arbeitsentgelt der hinterbliebene Person)

Andere Einkommensarten haben andere Vorgaben:

bei erstmaliger Ermittlung des Einkommens ( Todesfall aktuell) gibt der Rentenversicherungsträger die Angaben vor. Sollte diese nicht erfolgt sein, muss es leider nachgeholt werden. Bitte wenden Sie sich an den Träger, bei dem der Vorgang bearbeitet wird oder an die Stelle, bei der Sie die Rente beantragt hatten.

Bei einer Folgeüberprüfung des Einkommens (regelmässig zum 01.07. eines Jahres) ist auch nur das laufende Einkommen erforderlich, weil das Einkommen aus dem letzten Jahr automatisch in den Datenbestand einläuft.

Beste Grüsse Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Wenn nicht von der anfordernden Sachbearbeitung vorausgefüllt: telefonisch klären...am 19.04.2024 | 20:39
"2.3 und 2.4 des Vordrucks R0665-00 werden eigentlich von der anfordernden Sachbearbeitung vorausgefüllt, damit Sie als Arbeitgeber wissen, welche Daten gewünscht werden." https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/r0665-ausfuellhilfe
Bnmam 20.04.2024 | 06:07
Hallo, würde Ihnen der R0665 direkt von der Gemeinde mitgegeben, als Sie den Antrag gestellt haben? Sind Sie frisch verwitwet. Die Gemeinde schreibt normalerweise nicht drauf, für welche Zeiten. Bei Neu Witwen: Monat Beginn der Rente ( Todesmonat wenn Ehemann kein Rentner, Folgemonat wenn Rentner) Sowie letztes Kalenderjahr Ansonsten werden immer die Daten für Juli abgefragt. Bei Unsicherheit hat der Vorredner Recht, fragen Sie bei der Sachbearbeitung nach. Normalerweise
RentenSeppam 20.04.2024 | 10:03
Dieses Jahr wurden die Vordrucke unausgefüllt versandt. Das verursacht ein riesiges Telefonaufkommen grade. Wenn Sie schon länger Rente beziehen, das Vorjahr bescheinigen lassen, wobei das eigentlich maschinell übermittelt wird, weil das zur Anpassung benötigte laufende EK Juli 2024 kann nur bestätigt werden, wenn es bis dahin gleichbleibend bezahlt wird. Ansonsten bitte entsprechend vermerken. Und zusätzlich die Einmalzahlungen aus dem Jahr 2023 angeben, die dürften ja bekannt sein. Vielen Dank.
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