Hallo,
Diese Hinweise gelten nur für den Vordruck R0665 (Arbeitsentgelt der hinterbliebene Person)
Andere Einkommensarten haben andere Vorgaben:
bei erstmaliger Ermittlung des Einkommens ( Todesfall aktuell) gibt der Rentenversicherungsträger die Angaben vor. Sollte diese nicht erfolgt sein, muss es leider nachgeholt werden. Bitte wenden Sie sich an den Träger, bei dem der Vorgang bearbeitet wird oder an die Stelle, bei der Sie die Rente beantragt hatten.
Bei einer Folgeüberprüfung des Einkommens (regelmässig zum 01.07. eines Jahres) ist auch nur das laufende Einkommen erforderlich, weil das Einkommen aus dem letzten Jahr automatisch in den Datenbestand einläuft.
Beste Grüsse Ihr Expertenteam
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