Hallo Müller,
hier geht es nicht darum, dass Ihre Waisenrente falsch berechnet wurde. Ihren Angaben zu Folge haben Sie alle notwendigen Angaben gemacht und Unterlagen eingereicht.
Die Nachforderung entstand vielmehr aus einer Änderung in Ihrem Verhältnis zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür ist allerdings Ihre Krankenkasse zuständig. Eigentlich sollten Sie von Ihrer Krankenkasse auch über die Änderung informiert worden sein.
Änderungen im Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis müssen dann vom Rentenversicherungsträger entsprechend umgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich für Nachfragen deshalb an Ihre Krankenkasse.
Da es sich um Beiträge handelt, müssen diese grundsätzlich nachgezahlt werden. Wegen der Rückzahlung wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, schildern Sie Ihre finanzielle Situation und beantragen Sie eine Ratenzahlung.
Wie kann so etwas passieren?
Die Frage kann wohl nur der stellen und ernst meinen, der selbst noch nie bei der Arbeit einen Fehler gemacht oder etwas "verschludert" hat.
Wenn Sie Gelder vom Staat bekommen haben, die Ihnen rechtlich nicht zustehen, bleibt zunächst mal der Grundsatz, dass das was nicht zusteht zurückgezahlt werden muss.
Und bei 300€ geht sicher die Welt nicht unter (ein Auszubildender kann sich das ja daheim ausleihen und seinem Elternteil nach Abschluß der Ausbildung (wenn der Lohn als Fachkraft bezogen wird) zurückzahlen - nur mal so ein Vorschlag.
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