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Experten-Antwort

Rückzahlung einer Überzahlung der Waisenrente

von Müller17.11.2023 | 13:59
1132 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich beziehe seit knapp 10 Jahren Waisenrente. Ich habe immer rechtzeitig darüber informiert, wenn sich Änderungen vollzogen haben. So habe ich zum Beispiel letztes Jahr im Oktober 2022 eine Ausbildung angefangen. Den Ausbildungsvertrag habe ich der Rentenversicherung mit einem Änderungsantrag übermittelt. Die Waisenrente wurde auf dieser Basis berechnet und ich habe meinen Bescheid erhalten. Von Zeit zu Zeit prüft die Rentenversicherung, ob man sich noch im Ausbildungsverhältnis befindet. So auch bei mir jetzt im Oktober 2023. Ich habe die angeforderten Unterlagen gesendet und nun einen neuen Bescheid erhalten. Dieser besagt, dass ich nun 30€ weniger Rente im Monat erhalte und eine Überzahlung seit Oktober 2022 erstatten müsse. Die Überzahlung ergibt sich aus rückständigen Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der Betrag beläuft sich auf etwa 300€, was für mich in meiner aktuellen Situation ein Haufen Geld ist. Nun frage ich mich, wie konnte es passieren, dass die Rente trotz aller aktuellen Unterlagen falsch berechnet wurde. Muss ich die Konsequenzen dafür tragen, dass jemand anderes einen Fehler gemacht hat? Die Informationen, die ich für den aktuellen Bescheid (Oktober 2023) an die Rentenversicherung weitergeleitet habe, sind die gleichen, wie im Oktober 2022. Das zeigt eindeutig, dass jemand bei der Rentenversicherung irgendetwas falsch gemacht hat. Bin ich verpflichtet den Betrag zurückzuzahlen, auch wenn es in der Verantwortung der Rentenversicherung liegt, meine Rente falsch berechnet zu haben? LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2023 | 15:12

Hallo Müller,
hier geht es nicht darum, dass Ihre Waisenrente falsch berechnet wurde. Ihren Angaben zu Folge haben Sie alle notwendigen Angaben gemacht und Unterlagen eingereicht.
Die Nachforderung entstand vielmehr aus einer Änderung in Ihrem Verhältnis zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür ist allerdings Ihre Krankenkasse zuständig. Eigentlich sollten Sie von Ihrer Krankenkasse auch über die Änderung informiert worden sein. 

Änderungen im Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis müssen dann vom Rentenversicherungsträger entsprechend umgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich für Nachfragen deshalb an Ihre Krankenkasse.
Da es sich um Beiträge handelt, müssen diese grundsätzlich nachgezahlt werden. Wegen der Rückzahlung wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, schildern Sie Ihre finanzielle Situation und beantragen Sie eine Ratenzahlung.

4 Antworten

Ultraam 17.11.2023 | 14:52
Es geht nicht um die Schuldfrage. Zumal Sie hier zwei Sachen vermischen. Das eine ist Ihre (erfüllte) Pflicht der Nachweiserbringung für Ihren weiteren Rentenanspruch, und das andere ist die Frage, ob Sie aus der Rente Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Letzteres entscheidet die Krankenkasse. Geld, das Sie zu viel erhalten haben, müssen Sie zurückzahlen. Wenn Ihre Krankenkasse der Rentenversicherung mitgeteilt hat, dass Sie rückwirkend ab 2022 beitragspflichtig sind, müssen die Beiträge gezahlt werden. Die RV hat folgerichtig den Zahlbetrag der Rente unter diesem Aspekt neu berechnet und der KV die Beiträge bereits ausgezahlt. Jetzt holt sie sich den Beitragsanteil, den Sie als Rentenberechtigter zu tragen haben, von Ihnen zurück. Sowas passiert ständig, dass die KK erst im Nachhinein feststellt, dass Beitragspflicht bestand. Wenn Sie den Betrag nicht in einem Stück zurückzahlen können, fragen Sie nach der Möglichkeit von Ratenzahlungen. Am einfachsten wäre es, die Raten gleich von der Rente einbehalten zu lassen.
Schadeam 17.11.2023 | 16:06
Wie kann so etwas passieren? Die Frage kann wohl nur der stellen und ernst meinen, der selbst noch nie bei der Arbeit einen Fehler gemacht oder etwas "verschludert" hat. Wenn Sie Gelder vom Staat bekommen haben, die Ihnen rechtlich nicht zustehen, bleibt zunächst mal der Grundsatz, dass das was nicht zusteht zurückgezahlt werden muss. Und bei 300€ geht sicher die Welt nicht unter (ein Auszubildender kann sich das ja daheim ausleihen und seinem Elternteil nach Abschluß der Ausbildung (wenn der Lohn als Fachkraft bezogen wird) zurückzahlen - nur mal so ein Vorschlag.
Mülleram 19.11.2023 | 14:16
Schade schrieb

Wie kann so etwas passieren?

Die Frage kann wohl nur der stellen und ernst meinen, der selbst noch nie bei der Arbeit einen Fehler gemacht oder etwas "verschludert" hat.

Wenn Sie Gelder vom Staat bekommen haben, die Ihnen rechtlich nicht zustehen, bleibt zunächst mal der Grundsatz, dass das was nicht zusteht zurückgezahlt werden muss.

Und bei 300€ geht sicher die Welt nicht unter (ein Auszubildender kann sich das ja daheim ausleihen und seinem Elternteil nach Abschluß der Ausbildung (wenn der Lohn als Fachkraft bezogen wird) zurückzahlen - nur mal so ein Vorschlag.

Diese gut gemeinten Ratschläge behalten Sie lieber für sich ;) Sachliche Informationen helfen an dieser Stelle deutlich mehr, da können Sie sich ein Beispiel an den netten und sachlichen Kommentaren unter meinem Beitrag nehmen. Aber vielleicht haben Sie ja auch einfach überlese, dass es um eine Waisenrente geht. Vielleicht haben Sie einen guten Ratschlag für mich, wie man tote Eltern kontaktiert und Geld ausleiht? Das wäre doch super.
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