Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rechnen leicht gemacht

von Sir Gnade07.09.2017 | 19:58
647 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen , meine Fakten ab den 01.07.2017 bekomme eine halbe EMR, ich arbeite zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag. 5 Tage Woche. Mein höchster Endgeld-punkt der letzten 15 Jahre beträgt 1,3087. Die Bezugsgröße für 2017 liegt bei 2975. Wie errechne ich nun den max. Hinzuverdienst ohne das mir die Rente gekürzt wird . Wo liegt hier der Deckel? Meine hätte einmal eine Berechnung von 2975*0,81* Endgeld-punkt hier 1,3087.hier gesehen. Eine zweite Frage wäre: Ich beziehe erst seit Mitte des Jahres diese Rente. Nun habe ich wie es so üblich in unserer Branche und Firma ist einen noch Urlaubsanspruch von 20 Tagen bis zum 31.05.2017 offen.Mein Chef will in mir auszahlen was ich aber nicht will, den Urlaub ist zum erholen da. Aber was würde passieren wenn er mir die 20 Tage auszahlen würde und ich komme damit über meinen Satz oder Deckel?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sir Gnade,

den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 07.09.2017 | 20:19
> Wie errechne ich nun den max. Hinzuverdienst ohne das mir die Rente gekürzt wird . Wo liegt hier der Deckel? http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… oder durch konkrete Anfrage an Ihre DRV. Gruß w.
Alberto Knox Mucam 07.09.2017 | 20:28
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente und dem genannten "Best of Wert" liegt die KALENDERJÄHRLICHE Grenze, bis zu der es keine Anrechnung (und Kürzung um 40% gibt) bei: 37843,68 Euro (in 2017 verteilt auf 6 Monate, in 2018 verteilt auf 12 Monate). Oder anders ausgedrückt (obwohl im Prinzip so nicht betrachten darf und sollte) entspricht dies einen Monatsdurchschnitt von ca. 3150 Euro (auf 12 Monate verteilt)
Alberto Knox Mucam 08.09.2017 | 09:32
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente und dem genannten "Best of Wert" liegt die KALENDERJÄHRLICHE Grenze, bis zu der es keine Anrechnung (und Kürzung um 40% gibt) bei: 37843,68 Euro (in 2017 verteilt auf 6 Monate, in 2018 verteilt auf 12 Monate). Oder anders ausgedrückt (obwohl im Prinzip so nicht betrachten darf und sollte) entspricht dies einen Monatsdurchschnitt von ca. 3150 Euro (auf 12 Monate verteilt)
Aber ich denke nicht das die37843 Euro nicht nur für die 2 Jahreshälfte gilt. Wären dann ja 6300 im Monat.
Wenn die Rente 7/17 beginnt, gilt die Summe in der Tat insgesamt für diese 6 Monate.
Sir Gnadeam 09.09.2017 | 13:11
Zitat von Alberto Knox Muc anzeigenausblenden
Aber ich denke nicht das die 37843 Euro nicht nur für die 2 Jahreshälfte gilt. Wären dann ja 6300 im Monat.
Wenn die Rente 7/17 beginnt, gilt die Summe in der Tat insgesamt für diese 6 Monate.
Frage an den Renten Experten .... gilt wie es mein Vorredner gesagt hat " Wenn die Rente 7/17 beginnt, gilt die Summe in der Tat insgesamt für diese 6 Monate " Wäre für mich sehr wichtig da ich noch eine Nachzahlung erhalten könnte in 2017. Wen dieses stimmen würde , müsste ich für das mehr bezahlte Geld in 2018 40% von meiner Rente abgeben. Bevor hier aber Diskussionen entstehen das das alles nicht so richtig wäre , sollte ich dazu sagen , das dieses Geld vor meiner Rente fällig war. Dieses wäre jetzt 1 Chance ohne viel Tätteretää das Geld auszahlen zu lassen. Einen Termin bei der DRV nehme ich natürlich noch wahr. Danke liebes Forum
Sir Gnadeam 09.09.2017 | 13:11
Zitat von Alberto Knox Muc anzeigenausblenden
Aber ich denke nicht das die 37843 Euro nicht nur für die 2 Jahreshälfte gilt. Wären dann ja 6300 im Monat.
Wenn die Rente 7/17 beginnt, gilt die Summe in der Tat insgesamt für diese 6 Monate.
Frage an den Renten Experten .... gilt wie es mein Vorredner gesagt hat " Wenn die Rente 7/17 beginnt, gilt die Summe in der Tat insgesamt für diese 6 Monate " Wäre für mich sehr wichtig da ich noch eine Nachzahlung erhalten könnte in 2017. Wen dieses stimmen würde , müsste ich für das mehr bezahlte Geld in 2018 40% von meiner Rente abgeben. Bevor hier aber Diskussionen entstehen das das alles nicht so richtig wäre , sollte ich dazu sagen , das dieses Geld vor meiner Rente fällig war. Dieses wäre jetzt 1 Chance ohne viel Tätteretää das Geld auszahlen zu lassen. Einen Termin bei der DRV nehme ich natürlich noch wahr. Danke liebes Forum
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026