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Experten-Antwort

Rechtliche Einteilung der Teilhabe am Arbeitsleben (mit Übergangsgeld)

von Luca02.09.2020 | 18:35
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Guten Tag, ich habe eine Ausbildung innerhalb einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitiation) absolviert. Während der Maßnahme erhielt ich Übergangsgeld, dass sich anhand des Gehalts meines vorhergehenden Berufs orientiert hat, sowie Fahrtkosten. Da ich elternunabhängiges BAFöG beantragen will, ist es für mich wichtig zu wissen wie die Zeit meiner beruflichen Rehabilitation rechtlich gewertet wird. War dies eine Leistung nach SGB I? Oder eine Leistung des ausschließlichen Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II? Denn in der Verwaltungsvorschrift (für das BAFöG) steht bei 11.3.8: "Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch Zeiten der Teilnahme an einer nach den für den jeweils zuständigen Träger geltenden Vorschriften geförderten Maßnahme zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, wenn die auszubildende Person während dieser Zeiten entsprechende Leistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld nach SGB I, Rente und Grundsicherung wegen Erwerbsminderung) erhielt. Die Zeit während des ausschließlichen Bezugs von Leistungen nach dem SGB II zur Sicherung des Lebensunterhalts zählt nicht als Zeit der Erwerbstätigkeit, Tz 11.3.6.a bleibt unberührt." Nach mehrmaligen durchlesen relevanter Stellen des SGB I, SGB II und SGB IX weiß ich leider immer noch nicht, wie diese Zeit zu werten ist und auch Anfragen bei anderen Stellen wie der BAFöG-Beratung oder dem Studentenwerk konnten diese Frage nicht klären. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn mich jemand in diesem Punkt aufklären könnte. Viele Grüße, Luca

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Luca,

wenn sie eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Deutschen Rentenversicherung absolviert haben, dann haben sie ergänzende Leistungen nach dem SGB IX erhalten.

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