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Rechtsanspruch auf gezahlte Rentenhöhe

von Elch10.05.2009 | 09:25
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11 Antworten

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Nachdem die letzten Tage beständig von Rentenkürzungen wegen der Wirtschaftskrise die Rede ist, bitte ich um Auskunft, ob die Aussage stimmt, dass jeder Rentner einen Rechtsanspruch (Bestandsschutz ) auf die bisher gezahlte Rentenhöhe hat ?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie die Definition einer solchen Garantie davon abhängig machen, dass diese nicht mehr per Gesetzesänderung aufgehoben oder geändert werden kann, ist ein Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich, da grundsätzlich immer die Möglichkeit gegeben ist, dass bestehende Gesetze mit Wirkung für die Zukunft geändert werden können (wenn diese Änderung ggf. der obersten Gerichtsbarkeit standhält). Es bleibt da jedoch die Frage, ob diese politischen Entscheidungen bzgl. entsprechender nachträglicher Gesetzesänderungen nach Abgabe solcher Versprechen und ggf. Verabschiedung derartiger Gesetze getroffen werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dürfen Sie nicht.

Meine Antwort bezog sich auf Ihre vorherige Aussage, dass sich Ihre Frage nicht auf Beschlüsse der Bundesregierung/des Bundestages/ des Bundesrates bezieht, da die nächste Bundesregierung wieder andere Beschlüsse (bzw. Änderungen) beschließen kann.

Um jedoch die derzeitige Rechtslage grob darzustellen:

Zur Zeit gibt es den Bestandsschutz, dass die gesetzlichen Renten in der bisherigen Höhe weiter gezahlt werden müssen, nicht.

Die Rentenanpassung erfolgen mittels Austausch des aktuellen Rentenwertes, der Bestandteil der Rentenformel ist und sich aus den wirtschatlichen Daten der letzten Monate berechnet und anschließend per Rechtsverordnung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zum 01.07. eines jeden Jahres bestimmt wird.

In den vergangenen Jahren war es durchaus auch so, dass der aktuelle Rentenwert aufgrund der Wirtschaftsdaten in der alten Höhe weiterhin galt. Dies hatte dann zur Folge, dass es in manchen Jahren keine Rentenerhöhungen zum 01.07. gab.

Ein Gesetz, dass dieser aktuelle Rentenwert nicht niedriger ausfallen darf als der vorherige (was dann dem von Ihnen angesprochenen Bestandsschutz der bisher gezahlten Rentenhöhe gleichkommt), gibt es bislang nicht. Gleichwohl wäre es (sofern der Bestandsschutz auf den bisherigen Betrag nicht beschlossen ist) verfassungsrechtlich bedenklich, den aktuellen Rentenwert drastisch zu senken und wäre ggf. an anderer Stelle zu klären.

Weiterhin ist anzumerken, dass es bisher eine Rentenkürzung seit 1957 nicht gegeben hat. Dies könnte jedoch in den nächsten Jahren (zumindest bisher) rein rechtlich der Fall sein, da sich die Rentenanpassungen aufgrund der Wirtschaftsdaten an der Lohnentwicklung orientieren und die Lohnentwicklung in den nächsten Jahren nicht nur inflationsbereinigt, sondern auch nominell negativ verlaufen kann.

Die Diskussionen in den letzten Tagen behandeln daher den Gesetzesentwurf, der regeln soll, dass die Renten nicht sinken können (selbst wenn dies die bisher maßgebenden Daten nahelegen würden).

Hier sind wir dann an dem Punkt, den Sie explizit nicht behandelt wissen wollten:

Da dies wiederum ein Gesetz regeln würde (das entsprechende Gesetz ist bisher nicht verabschiedet worden), kann dieses Gesetz natürlich von dieser oder auch künftigen Bundesregierungen geändert oder aufgehoben werden.

9 Antworten

Chrisam 10.05.2009 | 11:28
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Elcham 10.05.2009 | 11:39
Meine Frage war nicht was diese Regierung beschliesst, abgesehen davon dass Bundestag und Bundesrat beschliessen. Die nächste Regierung kann sofort andere Beschlüsse fassen lassen. Ich fragte eindeutig nach dem eventuellen Bestandsschutz, der solchen Wahlkampfversprechen bestimmt vorgeht.
Schadeam 10.05.2009 | 12:31
Nein, nach der bisherigen Rentenformel ist es rechnerisch denkbar, dass Renten sinken können. Dies sollen neue Gesetze ändern. Aber so wie man heute ein Gesetz ändern kann, ist das künftig auch möglich. Eine Garantie, dass die heutige Rentenzahlung unantastbar ist, gibt es nicht.
rentnerinam 10.05.2009 | 12:44
Wenn's den Bestandsschutz gäbe, wäre ein neues Gesetz nun mal nicht notwendig. Echten Bestandsschutz gäbs wahrscheinlich nur, wenn Erhöhung der Pensionen an die der Renten gekoppelt wäre - aber das wird sicher nie passieren!
--am 11.05.2009 | 07:19
Welche Erhöhung der Pensionen? Die gab es in den letzten Jahren nicht!
Elcham 12.05.2009 | 09:00
Darf ich die Expertenaussage so interpretieren, dass ich bzw. alle derzeit noch einen Bestandsschutz haben, der nur durch ein Gesetz, das diesen Bestandsschutz definitiv für die Zukunft aufhebt, entzogen werden kann und das dadurch eine Senkung auslöst ?
Elcham 12.05.2009 | 10:03
Danke für die ausführliche Antwort. Festzuhalten bleibt, dass die Politik uns Rentnern kurz vor der Wahl mal wieder was verspricht, um uns zu beruhigen. Leider registrieren dies viel zu wenige.
Dipl.Ing.Meieram 12.05.2009 | 14:01
Die Renten sollen steigen, wenn die Löhne steigen, aber wenn die Löhne sinken, sollen die Renten trotzdem steigen??? Sehr seltsam, die Definition von Gleichheit. Gleichheit oder Gerechtigkeit in meinen Augen, wäre auch eine Kürzung der Renten, wenn die Löhne rückläufig sind. aber sowas ist in Deutschland ja leider nicht möglich. Traurig...
Jimmyam 12.05.2009 | 21:11
Die Löhne mögen ja zum Teil sogar sinken - jedoch sinken die Löhne der Angestellten im öffentlichen Dienst und der Beamten (und leider auch wohl der Banker) nicht. Da stellt sich mir die Frage, ob denn die Rentner nicht wenigstens diesen Staatsbediensteten gleichgestellt werden, da die Rentner im gewissen Sinne ja auch beim Staat geführt werden.
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