Hallo Juli,
die Regelaltersgrenze ist eine gesetzlich festgeschriebene Altersgrenze (gem. § 35 SGB VI) und unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen. Sie ist von Ihrem Geburtsjahr abhängig.
Versicherte, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für jedes spätere Geburtsjahr wird die Altersgrenze um 2 Monate angehoben, sodass Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze erreichen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung