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Regelaltersgrenze

von Juli15.08.2022 | 14:13
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3 Antworten

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Hallo in die Runde, meine Frage bezieht sich auf die Regelaltersgrenze. In diversen Verträgen wie z.B. private Vorsorgepolicen wird Bezug auf „Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze“ genommen. Ich bin Jahrgang 1960 und bin in Frührente für schwerbehinderte Menschen. Dazu meine Fragen: Wann konkret erreiche ich die gesetzliche Regelaltersgrenze? Bereits 2024 mit 64+x Jahren oder erst 2026 mit 66+x Jahren? Was ist die Regelaltersgrenze? Ist diese pro Geburtsjahr festgelegt oder spielt zusätzlich die Rentenart eine Rolle? Danke für die Rückmeldung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juli,

die Regelaltersgrenze ist eine gesetzlich festgeschriebene Altersgrenze (gem. § 35 SGB VI) und unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen. Sie ist von Ihrem Geburtsjahr abhängig.

Versicherte, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für jedes spätere Geburtsjahr wird die Altersgrenze um 2 Monate angehoben, sodass Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze erreichen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Schadeam 15.08.2022 | 14:42
Bei Jg 1960 liegt das Regelalter bei 66+4 Monaten. Das wurde gesetzlich so geregelt als das Rentenalter von 65 auf 67 hochgesetzt wurde und für die Jahrgänge bis 1963 eine Übergangslösung eingeführt wurde - bei Jg 60 eben 66+4 LG
W°lfgangam 15.08.2022 | 17:19
Ergänzend: 64+4 ist 'nur' das Alter für die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Regelaltersgrenze ist für alle gleich, abhängig vom Jahrgang, hier 66+4. Vielleicht finden Sie in dem privaten Vertrag auch einen Hinweis auf vorzeitige Inanspruchnahme/ggf. mit reduzierter Auszahlung oder mtl. Abschlag. <- Versicherungsanbieter fragen! Gruß w.
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