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Experten-Antwort

Regelaltersrente - Rente f. lanj. Versicherte

von Lony29.05.2018 | 13:40
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Hallo zusammen, kann mir jemand erklären, was das mit den 35 und 45 Jahren Wartezeit auf sich hat? Bedeutet das, wenn ich z.B. nur 34 Jahre habe, dass ich dann mit einem Abschlag der Rentenhöhe rechnen muß? Oder bedeutet das "nur", dass ich bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten "muß", um keine Abschläge zu haben? Ich selbst bin Jahrgang 70, arbeite seit ich 16 Jahre alt bin und mir fehlt 1 Jahr Beitragszahlung. Danke für die Antworten und einen schönen Tag! LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lony,

die Wartezeit von 35 Jahren brauchen Sie, damit Sie mit 63 Jahren, also 4 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze, eine Rente mit Abschlägen erhalten können. Haben Sie diese Wartezeit nicht erfüllt, können Sie frühestens mit 67 Jahren eine Rente erhalten.

Haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, können Sie bereits mit 65 Jahren eine Rente ohne Abschläge erhalten.

Die genannten Altersgrenzen gelten nach derzeitigem Rechtsstand. Veränderungen diesbezüglich sind natürlich durch Gesetzesanpassung möglich.

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6 Antworten

Schadeam 29.05.2018 | 14:27
Das Regelalter liegt für Sie bei 67 im Jahr 2037. Wenn Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen, können Sie mit 63 bei 14,4% Abschlg in Rente gehen. Erreichen Sie 45 Arbeitsjahre ist die Rente bereits mit 65 abschlagsfrei. Da Sie seit 16 fast immer arbeiten sollten sowohl 35 als auch 45 Jahre locker zu packen sein. Also weiterhin arbeiten.....
Fastrentneram 29.05.2018 | 16:08
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Die genannten Zahlen richten sich nach dem aktuellen Gesetzesstand, der sich bis dahin durchaus noch ändern kann (vermutlich eher in Richtung späterer Rentenbeginn). Es bleibt Ihnen nur, diesbezüglich die Veröffentlichungen in den Medien zu beachten und abzuwarten.
senf-dazuam 30.05.2018 | 09:09
... und wie sich diese "Wartezeiten" für die verschiedenen Altersrenten zusammensetzen, ist auch unterschiedlich. Lassen Sie sich das mal in Ruhe in einer Beratungsstelle erläutern, damit Sie ihre Altersvorsorge planen können. Oder lesen Sie im SGB VI ab § 50 nach: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR…
Bei jeder Reform der geklemmteam 03.06.2018 | 07:40
Hallo Lony, Die Aussagen der DRV sind heute gültig haben jedoch morgen oft keinerlei Gültigkeit mehr. Das System der Rentenversicherung ist für Versicherte nicht mehr Rechtssicher. Bei jeder Reform, oder bei jeder neuen Regierung wird an der Rente, den Vereinbarungen neue Gesetze vereinbart. Nichts, aber gar nichts, was heute zutrifft ist morgen bei der DRV noch gültig. Es gab sogar Gesetze, welche rückwirkend in Kraft gesetzt wurden. Nicht mal sehr langjährige Versicherte haben auch nur im Ansatz Vertrauensschutz. Gruss
VieleFragenam 03.06.2018 | 01:14
Dazu hätte ich auch noch eine Frage: Wenn der langjährig Versicherte (45 Jahre und 35 Jahre sind erfüllt) mit erreichen der 45 Jahre / langjährig versicherte eine Schwerbehinderteneigenschaft ab 50 GdB dann hat, sind es dann noch einmal 2 Jahre früher, die er in Rente gehen kann (ohne Abschläge)? Weil Schwerbehinderte doch mit 65 statt mit 67 Jahren in Rente gehen können, wenn sie 35 Jahre Wartezeit dafür erfüllt haben.
KSCam 03.06.2018 | 07:57
Es langweilt, immer der selbe Jammerbeitrag eines alten, frustrierten und Beratungsresistenten Nörglers.
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