Hallo Lony,
die Wartezeit von 35 Jahren brauchen Sie, damit Sie mit 63 Jahren, also 4 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze, eine Rente mit Abschlägen erhalten können. Haben Sie diese Wartezeit nicht erfüllt, können Sie frühestens mit 67 Jahren eine Rente erhalten.
Haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, können Sie bereits mit 65 Jahren eine Rente ohne Abschläge erhalten.
Die genannten Altersgrenzen gelten nach derzeitigem Rechtsstand. Veränderungen diesbezüglich sind natürlich durch Gesetzesanpassung möglich.